Maturareisen: Geld zurück für X-JAM-Kunden wegen unzulässiger Gebühren und Zusatzentgelte
Du warst in den letzten Jahren mit X-JAM auf Maturareise? Wir haben gute Nachrichten! Hier erfährst du, weshalb du einen Teil deiner Reisekosten wieder zurückfordern kannst.
Artikellänge: 2 Minuten
Maturareiseveranstalter X-JAM verlangte unzulässige Gebühren und Zusatzentgelte. Das hat der Oberste Gerichtshof nun entschieden.
X-JAM wurde über Jahre hinweg für unzulässige Gebühren und Zusatzentgelte kritisiert. Diese unzulässigen Gebühren und Zusatzentgelte beim Maturareiseanbieter X-JAM beinhalteten unter anderem einen „Green-Beitrag“ und eine Stornopauschalgebühr von 40 bis 95 %, ohne auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen hinzuweisen. Betroffene haben nun die Möglichkeit, Geld zurückzufordern. Die kritisierten Punkte umfassen „aus der Luft gegriffene“ Zusatzentgelte, eine unzulässige Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende und eine intransparente Stornopauschalklausel. Nun wurde erfolgreich vor dem Obersten Gerichtshof geklagt.
Die wichtigsten Klauseln, bei denen Geld zurückgeholt werden kann:
1. „Green-Beitrag“ und „Peak-Week Zuschlag“: Aus der Luft gegriffene Zusatzentgelte
X-JAM berechnete allen Buchungen einen „Green-Beitrag“ von 10 Euro sowie einen „Peak-Week Zuschlag“ von 39 Euro für die Buchung bestimmter Ferienwochen. Beide Gebühren wurden als grob benachteiligend und unzulässig eingestuft. Der „Green-Beitrag“ galt als Doppelzahlung für bereits im Vertrag enthaltene Leistungen, wie etwa die Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ wurde als unzulässige Erhöhung der Gebühr für einen bestimmten Reisezeitraum bewertet.
2. Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende: nicht zulässig
Eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro pro Reisender bei Änderungen in der Reisegruppe wurde als unrechtmäßig erklärt, da keine Begrenzung auf tatsächliche und angemessene Kosten vorgesehen war.
3. Intransparente Stornopauschalklausel: Verstoß gegen Verbraucherrechte
X-Jam erhob Stornopauschalen von 40 bis 95 % ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen. Die Klausel ließ den Eindruck entstehen, dass ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich ist und enthielt keinen Hinweis auf das gesetzlich vorgesehene Recht zum kostenlosen Reiserücktritt bei "außergewöhnlichen Umständen".
Wir helfen euch, zu Unrecht bezahltes Entgelt zurückzuholen.