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Privatkonkurs: Ihr finanzieller Neubeginn

Sie sehen vor lauter Schulden keinen Ausweg mehr und haben den Überblick über Ihre Zahlungen verloren? Ein Privatkonkurs kann helfen. Hier erfahren Sie, was der Privatkonkurs bedeutet und welche Möglichkeiten Sie im Schuldenregulierungsverfahren haben, um Ihre Schulden loszuwerden.

Artikellänge: 3 Minuten

Sind Sie von Schulden überwältigt und sehen keinen Ausweg mehr? Sie haben den Überblick über Ihre Zahlungen verloren?

Als spezialisierte Anwälte für Privatkonkurs in Wien stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihnen einen Weg aus der Schuldenfalle zu zeigen und Ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen.

Privatkonkurs – was ist das?

Unter Privatkonkurs versteht man das gesetzliche Schuldenregulierungsverfahren, das Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Darunter fallen der Zahlungsplan, das Abschöpfungsverfahren und der Tilgungsplan.

Beim Zahlungsplan wird den Gläubigern eine fixe Quote vereinbart, die über einen Zeitraum von mehreren Jahren in monatlichen Raten an die Gläubiger bezahlt wird. Sie bezahlen jeden Monat eine fixe Rate, unabhängig davon, wie viel Sie (später) verdienen. Am Ende des Zahlungsplans sind Sie alle Schulden los.

Beim Abschöpfungsverfahren können Sie sich auch ohne Vereinbarung bzw. Zustimmung der Gläubiger von Ihren Schulden befreien. Allerdings müssen Sie 5 Jahre lang Ihr gesamtes pfändbares Einkommen an Ihre Gläubiger abführen. Nach Ablauf von fünf Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung und Ihnen wird der nicht zurückgezahlte Teil Ihrer Schulden erlassen.

Der sogenannte Tilgungsplan ist die dreijährige Variante des Abschöpfungsverfahrens unter besonders strengen Bedingungen. Sie müssen innerhalb von dreißig Tagen nach festgestellter Zahlungsunfähigkeit die nötigen Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme einleiten und es dürfen keine neuen Schulden mehr entstehen bzw. verursacht werden.

Generell gilt:

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Schuldner nach einer gewissen Zeit von Ihren gesamten Verbindlichkeiten (Schulden) befreien. Sie zahlen durch den Privatkonkurs nur einen Teil der Schulden zurück und sind Ihre gesamten Schulden los.

Ablauf des Privatkonkurses

Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Antrags eines Schuldenregulierungsverfahrens beim zuständigen Gericht. Als Ihr Anwalt beraten wir Sie zum Verfahren und den nötigen Schritten und unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Schuldenregulierungsverfahrens. Gemeinsam erarbeiten wir einen Plan, der Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.

Unser Honorar

Uns ist klar, dass Sie sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Deshalb finden wir gemeinsam eine Lösung, die für Sie auch finanziell tragbar ist. Das bedeutet selbstverständlich, dass auch unser Honorar in Raten bezahlt werden kann.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Sind Sie bereit für einen Neuanfang? Als Ihre Insolvenzanwälte in Wien stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute unverbindlich und wir besprechen, wie wir Ihnen den Weg in eine schuldenfreie Zukunft ebnen können.

FAQ – Oft gestellte Fragen

Nein, Rechtsschutzversicherungen decken die Rechtsanwaltskosten im Schuldenregulierungsverfahren nicht.

Nein, für ein Schuldenregulierungsverfahren gibt es weder eine Ober- noch eine Untergrenze. Es macht immer dann Sinn, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen.

Grundsätzlich ist das möglich. Ist jedoch in der Vergangenheit ein Abschöpfungsverfahren gescheitert, so ist der Schuldner für 10 Jahre für ein neuerliches Verfahren gesperrt. Bei positiv abgeschlossenem Abschöpfungsverfahren ist ein neuerliches Abschöpfungsverfahren erst nach 20 Jahren (ab Erteilung der Restschuldbefreiung) möglich.

Nein. Unternehmer müssen ein Insolvenzverfahren vor dem Handelsgericht durchführen. Wenn ein Einzelunternehmer einen Privatkonkurs anstrebt, muss zuvor der Betrieb des Unternehmens eingestellt werden und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt werden. Auch die entstandenen Schulden aus dem Unternehmen fallen dann in den Privatkonkurs. Im Anschluss ist ein Schuldenregulierungsverfahren, wie oben beschrieben, möglich.

Ja, diese Forderungen gibt es. Vor allem Schulden aus Straftaten und Gesetzesübertretungen (Strafzettel, Geldbußen etc.) werden nicht anerkannt. Für Forderungen im Zusammenhang mit Alimenten gelten ebenso gesonderte Regelungen.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jürgen-Friedrich Diener

Konzipient, Junior Associate

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate