Das Thema wirft viele Fragen auf. In unserem stets aktuellen Blog zu diesem Rechtsgebiet berichten wir über aktuelle Entscheidungen und geben wertvolle Tipps. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Einen Überblick über all unsere Berichte, Informationen, Tipps und Themengebiete finden Sie auf unserer Blogseite.

  • Maturareisen: Geld zurück für X-JAM-Kunden wegen unzulässiger Gebühren und Zusatzentgelte

    Du warst in den letzten Jahren mit X-JAM auf Maturareise? Wir haben gute Nachrichten! Hier erfährst du, weshalb du einen Teil deiner Reisekosten wieder zurückfordern kannst.

  • Gutgläubiger Unterhaltsverbrauch eines Studenten oder Rückzahlung an den Vater?

    Der Vater war aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 530 EUR verpflichtet. Der Sohn leistete nach der Matura bis 31.3.2015 den Zivildienst. Er begann bereits parallel dazu an der Universität Wien ein Bachelorstudium...

  • € 26.750,- Schadenersatz für Scheinvater

    In jeder Schulklasse befinden sich statistisch zwei Kuckuckskinder. Bis jetzt waren Schadenersatzansprüche gegenüber der Kindesmutter äußerst aussichtslos. Der Kindesvater hat die Vaterschaft nicht fristgerecht bekämpft und zahlt monatlich pro Kind im schlimmsten Fall € 1.450,- (Playboygrenze/ Luxusgrenze)...

  • Sonderbedarf

    Was versteht man unter Sonderbedarf (auch Individualbedarf genannt)? Vereinfacht ausgedrückt sind das Kosten, die zusätzlich zu den monatlichen Kindesunterhaltszahlungen bzw Alimente gefordert werden können. Es handelt sich hierbei insofern um außergewöhnliche Kosten, weil diese nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder anfallen.

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung – 2 neue Stolpersteine

    Die Regeln zur Verlängerung werden immer schärfer. Die Voraussetzungen sind immer schwieriger zu erfüllen. Vor folgenden zwei Stolpersteinen wollen wir Euch heute warnen...

  • Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung

    Das neue Studienjahr geht los und viele Studierende stehen vor einem Problem. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels Studierender wird ein Studienerfolgsnachweis verlangt. Das sind zumindest 16 ETCS bzw. 8 Semesterwochenstunden.