Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung – 2 neue Stolpersteine

 

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Die Regeln zur Verlängerung werden immer schärfer. Die Voraussetzungen sind immer schwieriger zu erfüllen. Vor folgenden zwei Stolpersteinen wollen wir Euch heute warnen:

Vorstudienlehrgang:

Wird die Deutschprüfung am Ende des Semesters nicht geschafft, weichen Studierende immer wieder auf andere Institute aus. Aber aufgepasst! Für den Erfolgsnachweis bei der Verlängerung muss die Prüfung im Rahmen des Vorstudienlehrgangs abgeschlossen worden sein. Ein anderes positives Deutschzeugnis kann das nicht ersetzen.

Das heißt: Wenn Du die Deutschprüfung nicht im Vorstudienlehrgang schaffst und Du dann woanders die Prüfung nachholst, zählt das nicht als Studienerfolg. Obwohl Du mit einem ÖSD-Zeugnis B2 zum ordentlichen Studium zugelassen wirst, stellt das keinen ausreichenden Studienerfolgsnachweis zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung „Studierender“ dar.

Leider hat das auch der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile bestätigt.

Private Krankenversicherung

Derzeit gibt es sowohl beim Erst- als auch beim Verlängerungsantrag immer wieder Schwierigkeiten, wenn die Studierenden nicht bei der GKK versichert sind.

Eine private Krankenversicherung ist nach wie vor möglich. Diese muss aber sämtliche Risiken abdecken (§11 Abs. 2  Ziffer 3 NAG). Das ist aber nur bei wenigen privaten Tarifen der Fall. Antragsteller sind dann oft auf sich alleine gestellt. Du musst selbst nach einem passenden Tarif suchen.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt