Was bedeutet Prozessfinanzierung in Österreich?
Prozessfinanzierung in Österreich ermöglicht es, berechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ohne das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits selbst tragen zu müssen. Dabei übernimmt ein externer Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens und trägt auch das Risiko eines Unterliegens.

Wir unterstützen gemeinsam mit unserem Partner Mandantinnen und Mandanten bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Für Sie bedeutet das: keine Vorabkosten, keine laufenden Honorare und kein Kostenrisiko während des Verfahrens.
Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine zuvor klar vereinbarte Beteiligung am erstrittenen Betrag. Kommt es zu keinem Erfolg, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Die erste rechtliche Einschätzung durch G&L Rechtsanwälte erfolgt kostenlos und unverbindlich.
Welche Kosten übernimmt eine Prozessfinanzierung?
Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens ist in Österreich oft schwer kalkulierbar. Neben Gerichts- und Anwaltskosten können insbesondere Sachverständigenhonorare oder Kosten mehrerer Instanzen erheblich sein. Eine Prozesskostenfinanzierung kann – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung – sämtliche dieser Kosten abdecken. Gerade bei Verfahren mit mehreren Instanzen ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Prozesskostenfinanzierer entscheidend, um das Kostenrisiko realistisch abzudecken.
Typischerweise übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer in Österreich folgende Kosten:
- Gerichtskosten und staatliche Gebühren
- Eigene Anwaltskosten
- Kosten für Sachverständige und Gutachter
- Kosten des Prozessgegners im Unterliegensfall
- Weitere notwendige Durchsetzungskosten im Verfahren
Welche Kosten konkret übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsvertrag und der individuellen Fallkonstellation. G&L Rechtsanwälte legen alle Kosten- und Beteiligungsmodelle transparent offen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.



Wann ist Prozessfinanzierung sinnvoll – und wie läuft sie bei G&L ab?
Prozessfinanzierung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen, der wirtschaftliche Streitwert relevant ist und das Kostenrisiko für die Durchsetzung hoch wäre. Auch fehlende Liquidität oder das bewusste Vermeiden finanzieller Risiken können Gründe für eine Prozessfinanzierung sein.
Typische Voraussetzungen sind:
- Plausible Erfolgsaussichten auf Basis der Rechtslage
- Ausreichende Unterlagen und Beweise
- Zahlungsfähigkeit des Gegners
- Ein wirtschaftlich sinnvoller Streitwert
So läuft die Prozessfinanzierung ab:
FAQ
Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung in Österreich

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