Prozessfinanzierung in Österreich – Ansprüche durchsetzen, ohne Kosten vorzufinanzieren

G&L Rechtsanwälte sind auf Immobilienrecht spezialisiert und begleiten Käufer und Verkäufer von der Vertragsabwicklung über die Treuhandschaft bis zur Grundbucheintragung – mit individuell gestalteten Verträgen statt Standardlösungen.

Was bedeutet Prozessfinanzierung in Österreich?

Prozessfinanzierung in Österreich ermöglicht es, berechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ohne das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits selbst tragen zu müssen. Dabei übernimmt ein externer Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens und trägt auch das Risiko eines Unterliegens.

Wir unterstützen gemeinsam mit unserem Partner Mandantinnen und Mandanten bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche. Für Sie bedeutet das: keine Vorabkosten, keine laufenden Honorare und kein Kostenrisiko während des Verfahrens.

Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine zuvor klar vereinbarte Beteiligung am erstrittenen Betrag. Kommt es zu keinem Erfolg, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten. Die erste rechtliche Einschätzung durch G&L Rechtsanwälte erfolgt kostenlos und unverbindlich.

Welche Kosten übernimmt eine Prozessfinanzierung?

Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens ist in Österreich oft schwer kalkulierbar. Neben Gerichts- und Anwaltskosten können insbesondere Sachverständigenhonorare oder Kosten mehrerer Instanzen erheblich sein. Eine Prozesskostenfinanzierung kann – abhängig von der jeweiligen Vereinbarung – sämtliche dieser Kosten abdecken. Gerade bei Verfahren mit mehreren Instanzen ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Prozesskostenfinanzierer entscheidend, um das Kostenrisiko realistisch abzudecken.

Typischerweise übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer in Österreich folgende Kosten:

  • Gerichtskosten und staatliche Gebühren
  • Eigene Anwaltskosten
  • Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • Kosten des Prozessgegners im Unterliegensfall
  • Weitere notwendige Durchsetzungskosten im Verfahren

Welche Kosten konkret übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Finanzierungsvertrag und der individuellen Fallkonstellation. G&L Rechtsanwälte legen alle Kosten- und Beteiligungsmodelle transparent offen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wann ist Prozessfinanzierung sinnvoll – und wie läuft sie bei G&L ab?

Prozessfinanzierung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn gute Erfolgsaussichten bestehen, der wirtschaftliche Streitwert relevant ist und das Kostenrisiko für die Durchsetzung hoch wäre. Auch fehlende Liquidität oder das bewusste Vermeiden finanzieller Risiken können Gründe für eine Prozessfinanzierung sein.

Typische Voraussetzungen sind:

  • Plausible Erfolgsaussichten auf Basis der Rechtslage
  • Ausreichende Unterlagen und Beweise
  • Zahlungsfähigkeit des Gegners
  • Ein wirtschaftlich sinnvoller Streitwert

So läuft die Prozessfinanzierung ab:

1

Sie stellen eine Anfrage über die kostenlose Erstprüfung oder den Schnellcheck.

Meeting
2

G&L prüft Ihren Fall rechtlich und wirtschaftlich.

Keys
3

Bei positiver Einschätzung wird Ihnen eine Prozessfinanzierung angeboten.

Legal
4

Erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wird das Verfahren eingeleitet.

Legal

FAQ

Häufige Fragen zur Prozessfinanzierung in Österreich

Die Entscheidung über einen Vergleich oder das weitere Vorgehen liegt stets bei Ihnen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung wird kein Vergleich abgeschlossen und kein Verfahren geführt.

Nach Einlangen Ihrer Anfrage prüft G&L Rechtsanwälte Ihren Fall rechtlich und wirtschaftlich. Die Dauer hängt von der Komplexität des Sachverhalts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab, erfolgt aber in der Regel innerhalb weniger Tage.

Für die kostenlose Erstprüfung reichen zunächst jene Unterlagen aus, die Ihren Anspruch nachvollziehbar machen, etwa Verträge, Abrechnungen, Schriftverkehr oder behördliche Bescheide. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, klären wir im Zuge der Prüfung.

In der Regel entstehen Ihnen bei einer Niederlage keine Kosten. Das Kostenrisiko wird vom Prozessfinanzierer übernommen. Welche Kosten konkret gedeckt sind, hängt vom jeweiligen Finanzierungsvertrag ab und wird vorab transparent geklärt.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, wird geprüft, ob und in welchem Umfang Deckung besteht. Prozessfinanzierung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn keine oder nur eine teilweise Deckung vorliegt oder bestimmte Kosten nicht übernommen werden.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur im Rahmen der vereinbarten Deckung und Versicherungsbedingungen. Eine Prozessfinanzierung übernimmt das Kostenrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung auch dann, wenn keine oder nur teilweise Rechtsschutzdeckung besteht.

Ob eine Prozessfinanzierung in Frage kommt, hängt unter anderem vom Streitwert, den Erfolgsaussichten und dem Kostenrisiko ab. Eine starre Mindestgrenze gibt es nicht, jeder Fall wird individuell geprüft.

Kostenlos und unverbindlich

Aktuelle Sammelverfahren in Österreich

Mit unseren Online Schnellchecks können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob Sie von einem Sammelverfahren betroffen sind. Die Abfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine erste Orientierung zu möglichen Ansprüchen und den nächsten rechtlichen Schritten.

Echte Erfahrungen

Stimmen unserer Mandant:innen

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Die Anwaltskanzlei G&L Rechtsanwälte war mir eine große Hilfe bei der Rückforderung von unrechtmäßig einbehaltenem Bearbeitungsgeld durch Banken. Besonders hervorheben möchte ich Herr Pacuku von G&L. Die Betreuung war professionell, transparent und zuverlässig. Ich habe mich jederzeit gut beraten und unterstützt gefühlt. Klare Empfehlung!

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