
Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen jetzt rückfordern
Wer kennt es nicht? Die monatliche Gebühr beim Handy- oder Internetvertrag scheint auf den ersten Blick günstig. Bei genauerem Hinsehen muss man jedoch schnell feststellen, dass es auch Zusatzkosten gibt. So verrechnen Anbieter ein Aktivierungsentgelt oder eine (halb)jährliche Servicepauschale. Die Kunden erhalten jedoch keine oder nur geringwertige Gegenleistungen für diese Zusatzentgelte. Kontaktiere uns unverbindlich und kostenlos oder mache den G&L Schnellcheck: mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen
Im Zusammenhang mit Fitnessstudios haben zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen Anbieter wie Cleverfit, FITINN, Fitfabrik und Co einen Rückforderungsanspruch der Mitglieder bestätigt. Die Gebühren, die bei Vertragsabschluss für Anmeldung, Verwaltung und Chip erhoben werden, sowie die halbjährlich berechneten Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Deshalb können sie zurückgefordert werden.