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Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Servicepauschale bei Handy- & Internetverträgen zurückfordern

Warum müssen Anbieter die Servicepauschale zurückzahlen? 

Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Der Kunde muss also zusätzlich für etwas bezahlen, das ohnehin bereits Bestandteil des Vertrages ist. Kurz gesagt: Der Kunde bekommt keinen Zusatzservice, deshalb braucht er auch kein Zusatzentgelt bezahlen. Machen Sie jetzt den G&L Schnellcheck: Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie die Servicepauschale zurückfordern können.

So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Servicepauschale zurückfordern bei Handy- und Internetverträgen

Grundlage für die Erstattung bilden aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gegen eine Fitnessstudiokett, in denen eine Servicepauschale als unwirksam erklärt wurde. Unsere Juristen haben diese Grundsätze geprüft und sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb die Rechtsprechung über die Rückforderung der Servicepauschale nicht auch für Mobilfunk- und Internetverträge gelten sollte.

Starten wir gemeinsam.
Holen wir Ihr Geld zurück!

Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST etc.) eine Rückerstattung zu fordern. Durch erfolgreiche Geltendmachung haben Kunden bereits in der Vergangenheit Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten.

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Warum Sie uns wählen sollten?

455€

Rückforderung der letzten 13 Jahre

25€ - 35€

pro Jahr

+ 4%

Zinsen pro Jahr

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FAQ - Oft gestellte Fragen

Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Die Regelung, die Servicepauschale betreffend ist intransparent und gröblich benachteiligend.

Bei Unternehmern ist Vorsicht geboten. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Die Leitentscheidungen der Gerichte beziehen sich auf Verträge mit Verbrauchern.

Davon betroffen sind alle Anbieter, die eine Servicepauschale verrechnet haben. Dazu zählen bspw. Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST etc.

Jedenfalls 3 Jahre. Wahrscheinlich aber sogar seit 2011.

Am besten alle Rechnungen, auf denen die Servicepauschale berechnet wurde. (Das erfolgt einmal jährlich.) Wenn Sie diese nicht besorgen können, helfen wir Ihnen. Wir benötigen dann zumindest eine Rechnung, auf der die Servicepauschale ersichtlich ist und einen Nachweis, seit wann der Vertrag besteht (Vertragskopie oder Screenshot aus Ihrem Account bzw. dem Chatverlauf mit dem Kundenservice). So geht’s: Klicken Sie hier für eine Anleitung.

Grundsätzlich sind alle Verträge mit Verbrauchern betroffen, bei denen eine Servicepauschale berechnet wurde. Sie haben einen anderen Vertrag mit Servicepasuchael abgeschlossen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich: office@gl-recht.at

Das kommt darauf an. Sie können uns direkt beauftragen. Wir können die Rückforderung über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Oder wir vereinbaren ein Erfolgshonorar. Wir finden für jeden Fall eine Lösung. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Super. Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle in der Regel, wenn bei Abschluss des Mobil- bzw. Internetvertrages der Versicherungsvertrag bereits bestanden hat. Füllen Sie einfach unser Formular aus und geben Sie uns Ihre Polizze bekannt. Wir übernehmen die Abklärung mit Ihrer Versicherung.

Ja. Wenn Sie kein Risiko haben und/oder keine Anwaltskosten bezahlen möchten, können Sie die Rückforderung z. B. über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten. Im Erfolgsfall müssen Sie einen Teil des zurückerhaltenen Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben (idR ca. 39%). Wir helfen Ihnen dabei, alles zu organisieren. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus.

Dein Vorteile mit uns an deiner Seite:

  • Kein Kostenrisiko: Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Provision des erstrittenen Betrages. Im Falle einer Niederlage tragen wir alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für dich.

  • Spezialisierte Rechtsanwälte: Unsere Rechtsanwälte sind auf Massenverfahren spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Verfahren für unsere Mandaten gewonnen.

  • Geringer Aufwand: Für eine rasche Abwicklung deiner Anliegen haben wir unsere Abläufe so optimiert und automatisiert, dass du den Prozess mit nur wenigen Klicks starten kannst.

G&L rechtsanwälte wien

Das G&L Führungsteam (v.l.n.r.): Mag. Jakob Leinsmer, Mag. Michael Gottgeisl, Dr. Karim Weber

Der G&L Schnellcheck

Sie haben jetzt die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST etc.) eine Rückerstattung der Servicepauschale zu fordern. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Starten wir gemeinsam. Holen wir Ihr Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung Ihrer Rückforderungsmöglichkeit und holen für Sie unzulässige Nebenkosten zurück. Das bedeutet: Sie brauchen selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für Sie), müssen im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sammelaktion “Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen” und für Ihr Vertrauen. Anbei finden Sie die wesentlichen Konditionen unseres Angebotes, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer zahlt unser Honorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt, sowie all jene Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare sind unverbindlich und kostenlos. Sie können es Sich jederzeit anders überlegen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Ihr Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 64,5% des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 35,5%. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe wird Ihr Verfahren nicht eingeleitet. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt, sowie all jene Kosten, die von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Für Sie gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unten Ihre Daten hinterlassen, Ihren Ausweis hochladen, die entsprechenden Häkchen setzen und anschließend unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Ich bestätige, dass...

Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises, einen Nachweis über die Laufzeit Ihres Vertrages & eine Handyrechnung mit der verrechneten Servicepauschale hoch.

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Unsere Kunden über uns

4.4
Sehr kompetent, Antworten schnell bin sehr Zufrieden
Kann ich nur weiter empfehlen in 3 Monaten hatte ich mein Geld auf dem Konto. Schnell , freundlich unkompliziert. Danke für alles
Vielen Dank für alles! Super Kanzlei, werde ich sicher weiter empfehlen!
Sehr gut 👍
SEHR SEHR SEHR zu frieden tolle arbeit danke für jeder Hilfe vom Team 👍👍👍
Ich kann die Kanzlei und Herrn Mag. Friedrich Diener nur jeden empfehlen. Kompetent, erklärt alles verständlich ....einfach 5 🌟
Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei. Mein Fall wurde mit höchster Professionalität und Sorgfalt behandelt, und dank des engagierten Teams konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich, und ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und unterstützt. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich herzlich für die hervorragende Arbeit!”
Erste Verfahren wegen Glückspiel ist durch
und das Geld wird zurückerstattet, alles top gelaufen . DANKE
Ich möchte mich beim ganzen G&L Team bedanken, bedanken dafür, dass sie meinen Glücksspielfall rasch und unkompliziert positiv beendet hat.

Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Erledigung meines Falls. Ich kann sie nur weiterempfehlen.
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