Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen jetzt rückfordern

Wer kennt es nicht? Die monatliche Gebühr beim Handy- oder Internetvertrag scheint auf den ersten Blick günstig. Bei genauerem Hinsehen muss man jedoch schnell feststellen, dass es auch Zusatzkosten gibt. So verrechnen Anbieter ein Aktivierungsentgelt oder eine (halb)jährliche Servicepauschale. Die Kunden erhalten jedoch keine oder nur geringwertige Gegenleistungen für diese Zusatzentgelte. Kontaktiere uns unverbindlich und kostenlos oder mache den G&L Schnellcheck: mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.

So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Im Zusammenhang mit Fitnessstudios haben zahlreiche Gerichtsentscheidungen gegen Anbieter wie Cleverfit, FITINN, Fitfabrik und Co einen Rückforderungsanspruch der Mitglieder bestätigt. Die Gebühren, die bei Vertragsabschluss für Anmeldung, Verwaltung und Chip erhoben werden, sowie die halbjährlich berechneten Servicepauschalen sind unrechtmäßig. Deshalb können sie zurückgefordert werden.

Zusatzentgelte, ohne eine gesonderte Gegenleistung

Wir sind der Meinung, dass Gleiches auch für Handy- und Internetverträge gilt. In beiden Fallen zahlen die Kunden Zusatzentgelte, ohne eine gesonderte Gegenleistung dafür zu erhalten.

Starten wir gemeinsam. Holen wir dein Geld zurück!

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Der G&L Schnellcheck

Hast du einen Kreditvertrag unterschrieben? Nebenkosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.

Starten wir gemeinsam. Holen wir dein Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung deiner Rückforderungsmöglichkeit und holen dir unzulässige Nebenkosten zurück. Das bedeutet: du brauchst selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für dich), musst im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.

Lieber Kunde,


vielen Dank für Dein Interesse an unserer Sammelaktion “Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen” und Dein Vertrauen. Anbei findest Du die wesentlichen Konditionen zu unserem  Angebot, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspatner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer bezahlt unser Honorar. 
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare ist unverbindlich und kostenlos. Du kannst es Dir jederzeit anders überlegen. Es entstehen Dir keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Dein Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhältst du 64,5% des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 35,5%. Ohne Deine ausdrückliche Freigabe startet Dein Verfahren nicht.  
  • Für Dich gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Du unten Deine Daten hinterlässt, deinen Ausweis hochlädst, die entsprechenden Häkchen setzt und anschließend unterschreibst. Wir kümmern uns dann um alles weitere.

Ich bestätige, dass...

Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises & Kopie der Transaktionsdaten hoch.

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Unsere Kunden über uns

Grossartige Beratung! Kompetent , freundlich und vor allem ganz unkompliziert! DANKE
Edeltraud K.
Edeltraud K.
1695278265
Kompetent,freundlich,ich wurde immer am laufenden gehalten und relativ schnell abgewickelt
Andreas B.
Andreas B.
1694782600
Sehr sehr professionell
josef S.
josef S.
1693675981
Top Anwaltskanzlei zum Thema Rückforderung von Casinoverlusten. Wurde ständig per Mail über den Status informiert, zwei Wochen nach dem Vergleichsangebot war das Geld am Konto. 2 Klagen laufen noch und ich bin bester Dinge, dass diese auch so reibungslos ablaufen, obwohl man schon hört und liest, dass manche Anbieter trotz Gerichtsurteil nicht zahlungwillig sind. Mal schauen, wie das ausgehen wird. Ich kann die Kanzlei nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank an das ganze Team, ich kann mir nur im geringsten Vorstellen, wieviel Arbeit da dahinter steckt.
Georg M.
Georg M.
1693377048
Bin sehr zufrieden mit der Kanzlei. All ihre Aufgaben zu meiner Zufriedenheit erledigt. Kann ich nur empfehlen....Vielen Dank für Ihre gute Arbeit. 🙂
Daniela H.
Daniela H.
1693216818
Bin jetzt seit mehreren Monaten mit G&L im Kontakt und letzte Woche hab ich sehr positive Nachrichten bekommen, das ein Casino bereit ist einen Vergleich einzugehen. Sie kümmern sich wirklich toll um Anliegen und machen einen super Job. Wollte zuerst nicht, da ich mit dem Glücksspiel abgeschlossen habe und nicht daran erinnert werden wollte, aber jetzt bin ich froh, diesen Schritt gemacht zu haben! Beide Daumen hoch 👍🏻👍🏻Habe mir andere Bewertungen durchgelesen und verstehe im Bezug auf die Glücksspiel Rückforderungen nicht, warum man der Kanzlei die Schuld gibt, wenn vielleicht erst 2025 gesetzte geändert werden oder sonstiges, dafür das man erst dann dagegen vorgehen kann, es wird einen Grund geben warum.. und das Beträge erst ab einer bestimmten Summe eingeklagt werden können ist doch auch nur logisch, immerhin kostet das Geld und die Kanzlei arbeitet nicht gratis, genauso wie jeder normale Mensch für Leistung bezahlt wird und eine Gegenleistung dafür bekommt. UND man muss NICHTS aus der eigenen Tasche bezahlen, die Verluste aus Glücksspielen habe ich persönlich abgeschrieben, deswegen ist jeder Erfolg ein Gewinn für mich, glaube manche sollten die Schuld bei sich selbst suchen, anstatt der Kanzlei im Bezug auf Glücksspiel einen Vorwurf zu machen, immerhin hat man ja selbst das Geld dort eingezahlt, man kann froh sein das unsere Gesetze so einen Weg überhaupt ermöglichen und eine Kanzlei wie diese, sich für die Menschen einsetzt, auch wenn sie natürlich daran verdienen, aber das sollte einem klar sein..Wie gesagt, ich bin mega zufrieden mit G&L und selbst wenn ich nichts mehr bekomme oder erst 2030, dann ist es so oder ich freue mich im Jahr 2030 😁
chillabizzl
chillabizzl
1693205772
Dankeschön!Lg. A K
Alex K.
Alex K.
1693134362
Besste Anwälte
M. H.
M. H.
1692008082
Top Anwälte
Hannes S.
Hannes S.
1691052266
Ich sage nur danke sehr hilfreiche Unterstützung 💯✌️
Benutzer 9.
Benutzer 9.
1690627179
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