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Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen2024-04-12T12:06:01+02:00
Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen jetzt rückfordern

Warum müssen Anbieter die Servicepauschale zurückzahlen? Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Der Kunde muss also zusätzlich für etwas bezahlen, das ohnehin bereits Bestandteil des Vertrages ist. Kurz gesagt: Der Kunde bekommt keinen Zusatzservice, deshalb braucht er auch kein Zusatzentgelt bezahlen. Mache jetzt den G&L Schnellcheck: mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.

So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

Grundlage für die Erstattung bilden aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gegen eine Fitnessstudiokette, in denen eine Servicepauschale als unwirksam erklärt wurde. Unsere Juristen haben diese Grundsätze geprüft und sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb die Rechtsprechung über die Rückforderung der Servicepauschale nicht auch für Mobilfunk- und Internetverträge gelten sollte.

Starten wir gemeinsam.
Holen wir dein Geld zurück!

Du hast die Möglichkeit, von deinem Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST, etc. ) eine Rückerstattung zu fordern. Durch erfolgreiche Geltendmachung haben Kunden bereits in der Vergangenheit Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten.

Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen

FAQ - Oft gestellte Fragen

Weshalb kann die Servicepauschale zurückgefordert werden?2024-04-12T11:57:00+02:00

Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Die Regelung betreffend die Servicepauschale ist intransparent und gröblich benachteiligend.

Können auch Unternehmer Servicepauschalen zurückfordern?2024-04-12T12:01:40+02:00

Bei Unternehmern ist Vorsicht geboten. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Die Leitentscheidungen der Gerichte beziehen sich auf Verträge mit Verbrauchern.

Von welchen Anbietern kann man die Servicepauschale zurückfordern?2024-04-12T11:57:46+02:00

Betroffen sind alle Anbieter, die eine Servicepauschale verrechnet haben. Dazu zählen bspw. Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST, etc.

Wie lange können die Servicepauschalen zurückgefordert werden?2024-04-12T12:01:35+02:00

Jedenfalls 3 Jahre. Wahrscheinlich aber sogar seit 2011.

Welche Unterlagen werden für die Rückforderung benötigt?2024-04-12T12:07:25+02:00

Am besten alle Rechnungen, auf denen die Servicepauschale berechnet wurde. (Das erfolgt einmal jährlich.) Wenn Sie diese nicht besorgen können, helfen wir Ihnen. Wir benötigen dann zumindest eine Rechnung, auf der die Servicepauschale ersichtlich ist und einen Nachweis, seit wann der Vertrag besteht (Vertragskopie oder Screenshot aus Ihrem Account bzw. dem Chatverlauf mit dem Kundenservice). So geht’s: klicke hier für eine Anleitung.

Betrifft die Rückerstattung nur Mobil- bzw. Internetverträge oder auch andere Servicepauschalen?2024-04-12T12:06:40+02:00

Grundsätzlich sind alle Verträge mit Verbrauchern betroffen, bei denen eine Servicepauschale berechnet wurde. Sie haben einen anderen Vertrag mit Servicepasuchael abgeschlossen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich: office@gl-recht.at

Was kostet die Rückforderung?2024-04-12T12:07:40+02:00

Das kommt darauf an. Du kannst uns direkt beauftragen. Wir können die Rückforderung über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Oder wir vereinbaren ein Erfolgshonorar. Wir finden für jeden Fall eine Lösung. Fülle dazu einfach unser Formular aus.

Ich habe eine Rechtschutzversicherung. Geht das über meinen Rechtsschutz?2024-04-12T12:07:57+02:00

Super. Rechtsschutzversicherungen decken solche Fälle in der Regel, wenn bei Abschluss des Mobil- bzw. Internetvertrages der Versicherungsvertrag bereits bestanden hat. Fülle einfach unser Formular aus und gib uns deine Polizze bekannt. Wir übernehmen die Abklärung mit deiner Versicherung.

Ich will keinen Anwalt bezahlen und kein Risiko haben. Könnt ihr mir trotzdem helfen?2024-04-12T12:08:35+02:00

Ja. Wenn du kein Risiko haben möchtest und/oder keine Anwaltskosten bezahlen möchtest, kannst Du die Rückforderung bspw. über einen Prozessfinanzierer finanzieren. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle Kosten. Im Erfolgsfall musst du einen Teil des zurückerhaltenen Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben (idR ca. 39%). Wir helfen Dir dabei, alles zu organisieren. Füll dazu einfach unser Formular aus.

Der G&L Schnellcheck

Du hast jetzt die Möglichkeit, von deinem Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST, etc. ) eine Rückerstattung der Servicepauschale zu fordern. Mit wenigen Klicks erfährst du, ob du dein Geld zurückbekommst.

Starten wir gemeinsam. Holen wir dein Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung deiner Rückforderungsmöglichkeit und holen dir unzulässige Nebenkosten zurück. Das bedeutet: du brauchst selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für dich), musst im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.

Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sammelaktion “Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen” und für Ihr Vertrauen. Anbei finden Sie die wesentlichen Konditionen unseres Angebotes, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer zahlt unser Honorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt, sowie all jene Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare sind unverbindlich und kostenlos. Sie können es Sich jederzeit anders überlegen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Ihr Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 61 % des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 39 %. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe wird Ihr Verfahren nicht eingeleitet. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt, sowie all jene Kosten, die von der Rechtschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Für Sie gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unten Ihre Daten hinterlassen, Ihren Ausweis hochladen, die entsprechenden Häkchen setzen und anschließend unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Ich bestätige, dass...

Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises, einen Nachweis über die Laufzeit Ihres Vertrages & eine Handyrechnung mit der verrechneten Servicepauschale hoch.

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 50 Dateien hochladen.

Unsere Kunden über uns

Tadellose Beratung.
Mateo Z.
Mateo Z.
1713526497
Danke für eure Unterstützung habt mir sehr geholfen mir Geld zurück zu holen von online Casino sehr schnelle Abwicklung und wenn ich fragen gehabt habe immer wenn erreicht und super freundlich alle danke nochmal an das ganze Team
thomas M.
thomas M.
1713211855
Wir haben den Kauf unserer Wohnung beim G&L abgeschlossen, genauer gesagt beim Herr Mag. Gottgeisl. Von Anfang bis Ende wurden wir bestens beraten. Über jeden Schritt wurden wir schriftlich informiert, man konnte sofort feststellen dass wir es mit einem Profi zutun haben. Ein äußerst kompetenter und freundlicher Anwalt. Eine TOP Anwaltskanzlei in Wien.Vielen lieben Dank
Ana-Marija S.
Ana-Marija S.
1713196924
Großartige Anwälte vor allem HerrMag. Gottgeisl und Herr Mag. Leinsmer sie wurden mir weiterempfohlen und bin sehr glücklich darüber. Stets erreichbar, nehmen sich ausreichend Zeit. Was Immobilienrecht angeht kann ihnen kaum jemand das Wasser reichen. Alles detailliert erklärt so dass ich alles verstehen konnte. Nur zum empfehlen :)
Danijela H.
Danijela H.
1712860810
Sehr Profesionell & Verlässlich !
Anil Y.
Anil Y.
1712691804
SuperschnellIch wurde immer informiertPerfekte Rechtsanwälte.
Ishak S.
Ishak S.
1712666382
Herr Mag. Gottgeisl ist ein absoulter Top Anwalt und hat uns telefonisch wirklich super beraten. Wir werden ihn gerne bei Gelegenheit bevorzugen und können ihn jedem weiterempfehlen. Danke !
Betül Cemil Y.
Betül Cemil Y.
1711836398
Bis jetzt alles toll. Schritt für Schritt. Ich bekomme IMMER Antwort, aber auch wenn es länger dauert, ...nun, ich sehe dies nicht negativ. Viele Klienten, da es eine bekannte und gut arbeitende Kanzlei ist. UND gewisse Dinge brauchen seine Zeit, bestimmte Abläufe und Richtlinien, welche eingehalten werden müssen.Deswegen, verstehe ich die negativen Bewertungen in diese Richtung nicht.Ich sage einmal zwischendurch danke.Update: wieder Teilschritte erreicht. Gut Ding braucht Zeit.Update:Auch weiterhin ein tolles Team, man bekommt immer Antwort und Erklärungen.Dokumente werden stets zeitnah weitergeleitet, mit einem Vermerk was weiter passieren wird.Wenn man sich die Zeit nimmt und sieht wie umfassend so ein einziger Akt ist, sind sie sehr schnell. Die negativen Kommentare sind in meinen Augen, von Menschen, welche auf schnelles Geld warten, sich aber nie mit der komplexen Materie der "Casinoverluste" auseinandersetzen.
Tolle Anwälte. Innerhalb 2Monate Geld zurückbekommen. Echt klasse
Semih K.
Semih K.
1709570495
Super Kommunikation, man wird bei jedem Schritt informiert und super nett.Obwohl ich zuerst skeptisch war kann ich dies jedoch empfehlen.Tolle Arbeit. Danke dass es euch gibt und ihr dies anbietet.
sandra C.
sandra C.
1705515285
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