Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen jetzt rückfordern
Warum müssen Anbieter die Servicepauschale zurückzahlen?
Servicepauschalen sind Zusatzentgelte, für die der Verbraucher keine Gegenleistung erhält. Der Kunde muss also zusätzlich für etwas bezahlen, das ohnehin bereits Bestandteil des Vertrages ist. Kurz gesagt: Der Kunde bekommt keinen Zusatzservice, deshalb braucht er auch kein Zusatzentgelt bezahlen. Machen Sie jetzt den G&L Schnellcheck: Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Rückforderung der Servicepauschale bei Handy- oder Internetverträgen
Grundlage für die Erstattung bilden aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes gegen eine Fitnessstudiokette (zB.: 3Ob155/22y), in denen eine Servicepauschale als unwirksam erklärt wurde. Unsere Juristen haben diese Grundsätze geprüft und sind der Meinung, dass es keinen Grund gibt, weshalb die Rechtsprechung über die Rückforderung der Servicepauschale nicht auch für Mobilfunk- und Internetverträge gelten sollte.
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Holen wir Ihr Geld zurück!
Sie haben die Möglichkeit, von Ihrem Anbieter (Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, LIWEST etc.) eine Rückerstattung zu fordern. Durch erfolgreiche Geltendmachung haben Kunden bereits in der Vergangenheit Servicepauschalen samt Zinsen zurückerhalten.
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