Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Krediten/Darlehen

Haben Sie einen Kreditvertrag? Wir helfen Ihnen zu unrecht bezahlte Nebenkosten zurückzuholen.

Haben Sie einen Kreditvertrag unterschrieben? Nebenkosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Wir fordern alle zu Unrecht bezahlten Gebühren (der letzten 30 Jahre) für Sie zurück. Auch wenn der Vertrag bereits ausbezahlt oder umgeschuldet ist. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos oder machen Sie den G&L Schnellcheck: Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.

So schnell gehts: 1. Schnelltest machen2. Daten ausfüllen3. Geld zurück bekommen

Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Krediten / Darlehen

Sind Sie davon betroffen? Sie haben einen Kredit- oder Leasingvertrag unterschrieben und Bearbeitungsgebühren bezahlt?

Beim Abschluss mussten oft Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungsentgelte iHv 1 – 3% der Kreditsumme gezahlt werden. Das kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen. Wir fordern alle zu Unrecht bezahlten Gebühren (der letzten 30 Jahre) für Sie zurück. Auch wenn der Vertrag bereits ausbezahlt oder umgeschuldet ist.

Der G&L Schnellcheck

Haben Sie einen Kreditvertrag unterschrieben? Nebenkosten wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Starten wir gemeinsam.
Holen wir Ihr Geld zurück!

Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir die Prüfung Ihrer Rückforderungsmöglichkeit und holen Ihre unzulässige Nebenkosten zurück. Das bedeutet, dass Sie selbst kein Honorar zahlen müssen (das übernimmt der Prozessfinanzierer für Sie), im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abtreten müssen.

Lieber Kunde,

 

vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Sammelaktion “Kreditvertragsgebühr” und für Ihr Vertrauen. Anbei finden Sie die wesentlichen Konditionen unseres Angebots, welches wir mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren.

  • Wir führen zurzeit Musterverfahren, um das von Kreditnehmern beim Vertragsabschluss bezahlte Entgelt erfolgreich zurückzufordern.
  • Unsere Kanzlei kümmert sich um die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche. Der Prozessfinanzierer zahlt unser Honorar. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt der Prozessfinanzierer einen allfälligen Selbstbehalt sowie all jene Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden.
  • Die Anmeldung und das Ausfüllen der Formulare sind unverbindlich und kostenlos. Sie können es Sich jederzeit anders überlegen. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
  • Wenn ausreichend Erfahrungswerte bzw. entsprechende Erfolgschancen vorliegen, können wir Ihr Verfahren starten. Im Erfolgsfall erhalten Sie 60,5 % des erzielten Erlöses. Der Prozessfinanzierer erhält dabei für die übernommenen Kosten und Risiken 39,5 %. Ohne Ihre ausdrückliche Freigabe wird Ihr Verfahren nicht eingeleitet. Im Falle einer aufrechten Rechtsschutzversicherung reduziert sich die Quote des Prozessfinanzierers um die Hälfte.
  • Für Sie gibt es keine Risiken oder Kosten unabhängig davon, ob das Verfahren erfolgreich verläuft oder verloren geht.

Wir freuen uns sehr, wenn Sie unten Ihre Daten hinterlassen, Ihren Ausweis hochladen, die entsprechenden Häkchen setzen und anschließend unterschreiben. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

Ich bestätige, dass...

Damit wir den Prozess schneller starten können, laden Sie bitte nachstehend eine Kopie Ihres Ausweises & Kopie des Kreditvertrages hoch.

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Unsere Kunden über uns

4.4
Sehr gut 👍
SEHR SEHR SEHR zu frieden tolle arbeit danke für jeder Hilfe vom Team 👍👍👍
Ich kann die Kanzlei und Herrn Mag. Friedrich Diener nur jeden empfehlen. Kompetent, erklärt alles verständlich ....einfach 5 🌟
Ich bin mehr als zufrieden mit der Arbeit dieser Kanzlei. Mein Fall wurde mit höchster Professionalität und Sorgfalt behandelt, und dank des engagierten Teams konnte ein erfolgreicher Abschluss erzielt werden. Die Kommunikation war stets klar, transparent und freundlich, und ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und unterstützt. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt empfehlen und bedanke mich herzlich für die hervorragende Arbeit!”
Erste Verfahren wegen Glückspiel ist durchund das Geld wird zurückerstattet, alles top gelaufen . DANKE
Ich möchte mich beim ganzen G&L Team bedanken, bedanken dafür, dass sie meinen Glücksspielfall rasch und unkompliziert positiv beendet hat.Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die schnelle Erledigung meines Falls. Ich kann sie nur weiterempfehlen.
Ich sag mal danke an die Anwälte kenne sie nicht ein einziges Mal telefoniert. Online Vollmacht unterschreiben und noch einmal Bankdaten gesendet jetzt habe das Geld auf meinem Konto es sind bisschen mehr als 30%aber habe ich nie damit gerchnet es waren paar Monate. Danke nochmal L.G
Ich bin sehr glücklich das ich mich für G&L Rechtsanwälte entschiedenHerr Mag. Milinkovic hat mich sehr gut beraten, unterstützt sowie auch geholfen.Egal was ich für Fragen hatte, wurden mir diese von Herr Mag. Milinkovic sehr gut erkärt.Ich möchte mich von Herzen bei Ihnen bedanken.Ausser eigener Erfahrung empfehle ich jeden diese Kanzlei.Ich wünsche Ihnen alles gute für die Zukunft.MfgBojana Balotic
Ich kann diese Rechtsanwaltskanzlei nur wärmstens weiterempfehlen, ich wurde hier nicht nur sehr gut rechtlich beraten sondern war die Kommunikation hervorragend, vom Tempo her sowie inhaltlich.Herr Mag. Jürgen-Friedrich Diener sowie Herr Mag. Miroslav Milinkovic sind beide Top-Juristen :)
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