Kreditgebühren zurückfordern: Oft mehrere tausend Euro möglich

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Kreditgebühren zurückfordern: Oft mehrere tausend Euro möglich

Haben Sie bei Ihrem Kreditvertrag Bearbeitungsgebühren bezahlt, kann eine Rückforderung möglich sein. Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass solche Gebühren nicht automatisch zulässig sind.

In vielen Fällen geht es um mehrere tausend Euro – bei größeren Finanzierungen auch um deutlich höhere Beträge. Entscheidend ist dabei nicht die Bank, sondern die konkrete Vertragsklausel.

G&L Rechtsanwälte ist auf die Rückforderung unzulässiger Kreditgebühren spezialisiert und hat bereits zahlreiche Fälle für Privatpersonen erfolgreich begleitet. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob auch bei Ihrem Vertrag eine Rückforderung möglich ist – und sagen Ihnen klar, wie die nächsten Schritte aussehen.

Warum viele Kunden zunächst zögern

Viele unserer Mandanten hatten anfangs ähnliche Zweifel:

„Meine Bank ist ein großer, etablierter Anbieter – das wird doch rechtlich passen.”
„Ich habe den Vertrag damals unterschrieben – dann wird die Gebühr wohl korrekt gewesen sein.”
„Mir wurde bereits gesagt, dass alles ordnungsgemäß verrechnet wurde.”

Genau deshalb werden solche Gebühren oft lange nicht hinterfragt.

Tatsächlich zeigt die aktuelle Rechtsprechung jedoch klar: Auch bei großen und etablierten Banken sind Kreditbearbeitungsgebühren nicht automatisch zulässig. Entscheidend ist immer die konkrete Vertragsklausel und die Frage, ob der verrechnete Betrag über die tatsächlichen Kosten der Bank hinausgeht.

Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass Standardtätigkeiten nicht zusätzlich pauschal verrechnet werden dürfen.

👉 Das bedeutet: In vielen Fällen kann ein konkreter Rückforderungsanspruch bestehen – unabhängig davon, bei welcher Bank Sie Ihren Kredit abgeschlossen haben.

Warum G&L Rechtsanwälte

1. Kein eigenes Kostenrisiko

Sie zahlen nichts vor. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und arbeiten mit Rechtsschutzversicherungen oder Prozessfinanzierung. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko.

2. Erfahrung mit Rückforderungen gegen alle Banken

Ob große Bank, regionale Hausbank oder Bausparkasse – die Vorgehensweisen unterscheiden sich teilweise deutlich. G&L kennt diese Unterschiede aus der Praxis und hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Kreditgebühren begleitet. Wir wissen, worauf es ankommt, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

3. Geringer Aufwand für Sie

Sie schicken uns Ihren Kreditvertrag – wir übernehmen den gesamten Ablauf. Sie erhalten eine klare Einschätzung und konkrete nächste Schritte, ohne sich selbst mit der Bank auseinandersetzen zu müssen.

So läuft die Rückforderung ab

1. Kreditvertrag hochladen

Schicken Sie uns Ihren Kreditvertrag einfach als Foto oder PDF (ein einfaches Handyfoto genügt). Für die erste Einschätzung reicht oft schon die Seite mit den Kosten / Gebühren. Falls Sie mehrere Kredite haben, können Sie diese ebenfalls gleich mitschicken.

2. Kostenlose Prüfung und konkrete Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen klar, ob und in welcher Höhe eine Rückforderung möglich ist.

3. Unterlagen vervollständigen und Beauftragung

Wenn Sie möchten, führen wir den Fall für Sie weiter. Dafür benötigen wir noch einen Ausweis und eine Vollmacht – das funktioniert einfach online.

4. Geltendmachung gegenüber der Bank

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und setzen Ihren Anspruch strukturiert gegenüber der Bank durch.

5. Weitere Schritte je nach Verlauf

In vielen Fällen erfolgt die Durchsetzung außergerichtlich. Falls erforderlich, begleiten wir den Fall konsequent auch in weiteren rechtlichen Schritten.

6. Auszahlung im Erfolgsfall

Sobald die Rückforderung erfolgreich durchgesetzt wurde, erhalten Sie Ihr Geld.

Sie erhalten während des gesamten Prozesses klare Updates und müssen sich um nichts kümmern.

Praxisbeispiel: Rückerstattung von Kreditgebühren auch bei sehr hohen Beträgen möglich

Ein Mandant kontaktierte uns und übermittelte das PDF eines Kreditvertrags. Unsere Prüfung ergab unzulässige Bearbeitungsgebühren in Höhe von 2.200 EUR. Nach Prüfung des Vertrags machten wir den Anspruch geltend und nahmen Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf. Im Zuge dessen bot die Rechtsschutzversicherung dem Mandanten eine Prozesskostenablöse an, die dieser annahm.

In einem anderen Fall stellten wir bei einem Immobilienkredit unzulässige Gebühren von über 10.500 EUR fest. Nach Übermittlung eines Mahnschreibens stimmte die Bank innerhalb weniger Wochen einem Vergleich zu.

Diese Beispiele zeigen: Mit der richtigen Strategie lassen sich auch komplexere Fälle zeitnah und erfolgreich abschließen.

👉 Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt kostenlos prüfen – wir sagen Ihnen konkret, ob und wie viel Sie zurückfordern können.

Kein Risiko für Sie

Die Prüfung Ihres Kreditvertrags ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese – je nach Polizze – die Kosten ganz oder teilweise.

Falls keine Deckung besteht, ist das kein Problem: Dann kann ein Prozessfinanzierer einspringen und das Verfahren vollständig finanzieren.

Das bedeutet für Sie:

  • kein finanzielles Risiko
  • keine Vorauszahlung

Sie entscheiden erst nach der kostenlosen Prüfung, ob Sie den Fall weiterführen möchten. In vielen Fällen geht es um mehrere tausend Euro – deshalb lohnt sich die kurze Prüfung in jedem Fall.

Häufige Fragen zu Rückforderungen von Kreditgebühren

Meine Bank ist doch groß und seriös – warum sollte die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig sein?

Genau das denken viele Betroffene. Auch große Banken arbeiten jedoch mit standardisierten Vertragsklauseln. Entscheidend ist nicht die Größe oder Bekanntheit der Bank, sondern ob die konkrete Gebühr rechtlich zulässig ist.

Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass Kreditbearbeitungsgebühren nicht automatisch zulässig sind – insbesondere dann, wenn keine zusätzliche, gesondert zu vergütende Leistung vorliegt.

Die Bank hat meinen Anspruch bereits abgelehnt – lohnt sich die Prüfung trotzdem?

Ja. Eine Ablehnung durch die Bank ist sehr häufig und bedeutet nicht, dass kein Anspruch besteht.

Die endgültige rechtliche Beurteilung trifft nicht die Bank selbst, sondern im Streitfall ein Gericht. Deshalb lohnt sich eine unabhängige anwaltliche Prüfung in vielen Fällen trotzdem.

Wie viel kann ich zurückfordern?

Das hängt vom konkreten Kreditvertrag und der Höhe der verrechneten Bearbeitungsgebühr ab.

In vielen Fällen geht es um mehrere tausend Euro. Bei größeren Finanzierungen können auch deutlich höhere Beträge im Raum stehen.

👉 Schicken Sie uns Ihren Kreditvertrag – wir sagen Ihnen konkret, ob und wie viel Sie zurückfordern können.

Wie weit zurück kann ich mein Geld fordern?

Die Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre (§ 1478 ABGB). Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Gebühr bezahlt wurde.

Das bedeutet: Auch ältere Kreditverträge können noch relevant sein.

Hat die Rückforderung Auswirkungen auf meinen laufenden Kredit?

Nein. Die Rückforderung betrifft ausschließlich die unzulässige Bearbeitungsgebühr.

Ihr laufender Kredit, Ihre Bonität und Ihre Bankverbindung bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Wer ist G&L und warum sollte ich Euch vertrauen?

G&L Rechtsanwälte mit Sitz in Wien (Maderstraße 1, 1040 Wien) ist seit 2016 auf Verbraucherschutz und die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken spezialisiert.

Wir haben bereits tausende Verfahren für Privatpersonen begleitet und dabei hohe Rückforderungsbeträge erfolgreich durchgesetzt.

Sie erhalten bei uns eine klare Einschätzung, transparente Abläufe und eine konsequente Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Was kostet es mich, wenn ich G&L beauftrage – und was ist, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Für Sie besteht kein finanzielles Risiko.

Die Erstprüfung ist kostenlos. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, prüfen wir die Deckung.

Falls keine Deckung besteht, kann ein Prozessfinanzierer einspringen und die Kosten übernehmen. Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil von 35,5%.

Sie gehen also kein Kostenrisiko ein.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Die erste Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.

Die vollständige Rückforderung dauert je nach Fall mehrere Wochen bis Monate. Je nach Bank ist mitunter etwas Geduld erforderlich, da Ansprüche strukturiert durchgesetzt werden.

Wir halten Sie während des gesamten Verfahrens laufend auf dem Stand.

Welche Unterlagen brauche ich – und was ist, wenn ich meinen Kreditvertrag nicht mehr finde?

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Kreditvertrag (alle Seiten, Foto oder PDF reicht)
  • Ausweis (vorne und hinten)
  • Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden)
  • Vollmacht aller Kreditnehmer (online unterschreibbar)

Wichtig: Wir benötigen den unterschriebenen Kreditvertrag – nicht den Tilgungsplan oder Kontoauszug.

Wenn Sie Ihren Vertrag nicht mehr finden, ist das kein Problem: Sie können ihn direkt bei Ihrer Bank anfordern – oder wir unterstützen Sie dabei.

Warum brauche ich eine Vollmacht – und muss ich selbst mit der Bank kommunizieren?

Die Vollmacht erlaubt uns ausschließlich, Ihren Anspruch gegenüber der Bank für Sie geltend zu machen.

Sie gehen dadurch keine Verpflichtungen ein und behalten jederzeit die Kontrolle.

Die gesamte Kommunikation mit der Bank übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ich habe meinen Kredit umgeschuldet – kann ich trotzdem etwas zurückfordern?

Ja. Die Bearbeitungsgebühr wurde beim ursprünglichen Kredit verrechnet und bleibt unabhängig von einer späteren Umschuldung bestehen.

Zusätzlich kann auch beim neuen Kredit eine Gebühr angefallen sein.

👉 Wir prüfen gerne beide Verträge kostenlos für Sie.

Ich habe mehrere Kredite – kann ich alle prüfen lassen?

Ja. Viele unserer Mandanten haben mehrere Kredite – oft auch bei unterschiedlichen Banken.

👉 Wir prüfen alle Verträge gerne kostenlos für Sie und sagen Ihnen konkret, wo eine Rückforderung möglich ist.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt

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