Hasspostings auf Social Media – bis zu 100.000 Euro Entschädigung
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Gegen Beleidigung und Angriffe auf den guten Ruf im Internet kann vorgegangen und Entschädigungen von bis zu € 100.000,- gerichtlich geltend gemacht werden. Gehe in die Offensive und setze dich gegen Hasspostings zur Wehr.
Als Inhaber eines Social-Media-Profils (z. B. Facebook, Instagram etc.) wird der Inhaber des Profils rechtlich als Medieninhaber betrachtet. Dies klingt zunächst harmlos, postet ein Nutzer jedoch auf seinem Profil Hasspostings (Beleidigungen, üble Nachreden etc.) werden die Straftatbestände der üblen Nachrede § 111 StGB und der Beleidigung § 115 StGB erfüllt. Der Facebook-Nutzer wird schnell zum Angeklagten in einem Strafverfahren. Die maximale Strafdrohung von bis zu 6 Monaten im Gefängnis ist nicht das einzige Übel, viel gravierender sind die zivilrechtlichen Folgen.
Hasspostings sind zum Beispiel Beleidigungen oder üble Nachreden
Der auf Schadenersatzansprüche gegen Hassposter spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Karim Weber erklärt: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“. Das vor kurzem in Kraft getretene Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz – kurz HiNBG – ermöglicht dem Opfer effektiv solche Postings zu bekämpfen. Pro Veröffentlichung eines Hasspostings sieht der Gesetzgeber eine Entschädigung von bis zu € 40.000 vor. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Medieninhabers (Posters) sogar bis zu € 100.000, -.
Medienanwalt Dr. Karim Weber berichtet, dass die Gerichte bereits auf die angehobenen Entschädigungsgrenzen des Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) reagiert haben und derzeit deutlich höhere Entschädigungen als früher zusprechen. Ein paar Tausend Euro bei den einfachsten Hasspostings sind jedenfalls realistisch.
Auch gegen anonyme Poster auf Social-Media kann jetzt vorgegangen werden. Dr. Weber stellt regelmäßig bei den zuständigen Staatsanwälten Anträge, um die richtigen Namen und Adressen der Poster auszuforschen.