Strafverfahren gegen Jugendliche. Erleichterungen für Jugendliche?

Rechtsgrundlage im Strafverfahren für Jugendliche (14 – 18 Jahre) ist das Jugendgerichtsgesetz. Hier gilt es, Abweichungen zum Erwachsenenstrafrecht zu beachten.

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Nicht selten kommen auch junge Menschen mit dem Gesetz in Konflikt, denn ab 14 Jahren können diese auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hier gilt es, Abweichungen zum Erwachsenenstrafrecht im Strafverfahren zu beachten. Rechtsgrundlage ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Als Jugendlicher gilt

Als Jugendliche gelten Personen von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener. Nach dem Jugendgerichtsgesetz sind die Strafrahmen in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als im Erwachsenenstrafrecht. Bei Jugendlichen gilt grundsätzlich, dass das Höchstmaß aller angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen auf die Hälfte herabgesetzt wird und es keine zwingenden Mindeststrafen gibt. Auch Geldstrafen sind auf die Hälfte herabgesetzt.

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Örtliche Zuständigkeit bei Jugendlichen

Für Strafsachen gegen Jugendliche ist die Staatsanwaltschaft oder das Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Beschuldigte zur Zeit des Beginns des Strafverfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder hatte. Für Personen zwischen 14 und 18 Jahren, die einer Straftat beschuldigt werden, muss im Verfahren vor dem Landesgericht zwingend ein Verteidiger beigegeben werden. Im Verfahren vor den Bezirksgerichten, sofern dies im Interesse der Rechtspflege und vor allem zur Wahrung der Rechte des Jugendlichen notwendig oder zweckmäßig ist. Auf jeden Fall aber dann, wenn kein gesetzlicher Vertreter dem Jugendlichen im Strafverfahren beistehen kann, oder trotz ordnungsgemäßer Ladung kein gesetzlicher Vertreter erschienen ist.

Gerade in Strafverfahren gegen Jugendliche ist es essenziell, dass ein erfahrener Verteidiger einschreitet. Dieser muss darum bemüht sein, die besonderen Rechte des Jugendlichen im Strafverfahren zu wahren.

Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung des Verfahrens.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina
Satish

Rechtsanwältin