Hat jemand von Dir ein Foto ohne Deine Zustimmung gemacht?

Hat jemand von Dir ein Foto ohne Deine Zustimmung gemacht?

Das bloße Fotografieren einer Person kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Dabei kommt es darauf an, ob der Abgebildete auf dem Foto zu identifizieren ist.

Artikellänge: 3 Minuten

Bereits die Herstellung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen.

Dabei kann nicht nur die Herstellung von Fotos im privaten Bereich, sondern auch in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen.

Hat Dich jemand bei einer Tätigkeit fotografiert?

Schon das fotografische Festhalten einer bestimmten Tätigkeit oder Situation kann vom Abgebildeten als unangenehm empfunden werden und ihn an der freien Persönlichkeitsentfaltung hindern; dies insbesondere in Anbetracht der Verbreitungs- und Manipulationsmöglichkeiten durch die moderne Digitaltechnik.

Hat jemand von Dir ein Foto gemacht? Das bloße Fotografieren einer Person kann das Persönlichkeitsrecht verletzen

Hat dich jemand aufgenommen?

Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild genauso wie das Recht am eigenen Wort. Daher ist kann auch bereits die Aufnahme von Diskussionen, Gesprächen, Telefonaten usw eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Übrigens gilt dies unabhängig von allfälliger späterer Verbreitung.

Wann kann ich die Unterlassung/Löschung begehren?

Geheime Bildaufnahmen im Privatbereich, fortdauernde unerwünschte Überwachungen und Verfolgungen sowie eine systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung waren schon immer unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre.

Aber auch das bloße Fotografieren einer Person kann das Persönlichkeitsrecht verletzen. Dabei kommt es darauf an, ob der Abgebildete auf der Aufnahme zu identifizieren ist. Je weniger deutlich dies der Fall ist, umso geringer ist die Beeinträchtigung. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Aufnahme gezielt erfolgt oder eine Person nur zufällig auf ein Bild gerät. Im ersteren Fall wird ein Gefühl der Überwachung vermittelt, das den Abgebildeten an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit hindert.

Ist der Abgebildete überhaupt nicht mehr zu identifizieren – wie etwa bei Urlaubsfotos Außenstehende Personen im Hintergrund der Aufnahme – scheidet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Regel jedenfalls dann aus, wenn der Abgebildete nicht den Eindruck erhält, er werde gezielt fotografiert.

Wann musst du dich fotografieren oder filmen lassen?

Wenn jemand ein Geschehen zum Beweis eines Missstands oder zum Zweck der Beweissicherung aufnehmen will und Du Teil des Geschehens bist, wirst du die Bildaufnahme eher dulden müssen. Auch bei Videoaufnahmen werden Bilder aufgenommen und verarbeitet. Es gelten dabei grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim Fotografieren. Die Frage der Zulässigkeit von Videoaufnahmen stellt sich oft im Zusammenhang mit Video-Überwachungskameras, die auf einen Garten oder auf einen Bereich vor dem Haus gerichtet sind. Wenn eine solche Überwachungskamera nicht nur das eigene Haus oder Grundstück, sondern auch die durch Nachbarn oder andere Personen genützten Gemeinschaftswege permanent mitüberwacht, ist eine solche Videoaufnahme verboten.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina Satish

Rechtsanwältin