Haftung wegen Instagram Reels

Haftung wegen Instagram Reels

In der Presse wird teilweise berichtet, dass in Abmahnungen wegen Instagram-Reels Schadensersatz von bis zu 25.000,00 EUR verlangt würde.

Artikellänge: 3 Minuten

Sie sind Musiker und jemand benutzt Ihre Musik in Reels? Besonders gegen Influencer wehren sich Musiker und Künstler derzeit mit zahlreichen Abmahnungen sowie Unterlassungs- und Schadenersatzklagen, teilweise in beträchtlicher Höhe.

Was ist der Hintergrund?

Instagram bietet – wie auch TikTok – Nutzern die Möglichkeit an, kurze Filme mit Musik zu unterlegen und dann zu veröffentlichen. Instagram nennt diese Filme „Reels“. Reels werden regelmäßig von Nutzern hergestellt.

Haftung wegen IG Reel? In der Presse wird teilweise berichtet, dass in Abmahnungen wegen Instagram-Reels Schadensersatz von bis zu 25.000,00 EUR verlangt würde.

Benötige ich für solche Reels irgendwelche Rechte?

Wer einen Film mit Musik unterlegt, verbindet zwei regelmäßig urheberrechtlich geschützte Werke. Hierfür wird ein besonderes Nutzungsrecht benötigt, das Werkverbindungsrecht oder Sync Right. Ohne dieses Recht ist die Nutzung in einem Instagram-Reel verboten.
Das Werkverbindungsrecht kann nicht bei der AKM oder austro mechana erworben werden, sondern nur bei den Rechteinhabern selbst. Regelmäßig treten alle Beteiligten an einer Musikaufnahme ihre Verwertungsrechte an einen Tonträgerhersteller, letztlich ein Label, ab, so dass diese berechtigt sind, entsprechende Lizenzen zu vergeben.

Welche Folgen hat das?

Wenn ein Rechteinhaber meint in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann er den Rechtsverletzer abmahnen, zB im Falle von Instagram-Reels. Das ist hier nicht anders als im Urheberrecht allgemein. Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Abgemahnte auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen werden.

In der Presse wird teilweise berichtet, dass in Abmahnungen wegen Instagram-Reels Schadensersatz von bis zu 25.000,00 EUR verlangt würde. Das erscheint außerordentlich hoch. Schadensersatz kann zwar nach verschiedenen Methoden berechnet werden, beispielsweise nach dem Gewinn, den der Verletzter erzielt hat. Dass ein derart hoher Gewinn aufgrund der unerlaubten Nutzung von Musik für ein Instagram-Reel erzielt wurde, wird jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen beweisbar sein. Wahrscheinlicher ist es, dass die Höhe des Schadensersatzes nach der sog. Lizenzanalogie berechnet wird, dass also als Schadensersatz der Betrag angenommen wird, den vernünftige Parteien in Kenntnis der Sachlage für eine erlaubte Nutzung vereinbart hätten.

Es ist davon auszugehen, dass Schadensersatzbeträge nach dieser Berechnungsmethode deutlich geringer ausfallen dürften; so verlangt beispielsweise Universal für die unbegrenzte Musiknutzung je Nutzer und Social-Media-Kanal derzeit, also im April 2023, nur einen monatlichen Pauschalbetrag von 59,00 EUR.

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben oder jemand anderer ihre Musik unberechtigt nutzt, wenden Sie sich an uns!

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina Satish

Rechtsanwältin