Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Krediten/Darlehen
Bearbeitungsgebühr von Krediten / Darlehen zurückfordern.
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Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Krediten/Darlehen
Wer einen Kredit hat, weiß: Beim Abschluss mussten oft Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungsentgelte iHv 1 bis 3% der Kreditsumme gezahlt werden. Das kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen. Doch sind diese verrechneten Kosten überhaupt zulässig? Wir gehen davon aus, dass diese unzulässig sind und zurückgefordert werden können.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich in einem Verfahren gegen ein Fitness-Center entschieden, dass die Verrechnung einer „Servicepauschale“ unzulässig ist, da der Kunde für das Bezahlen dieser Pauschale keine Gegenleistung erhält. Unserer Ansicht nach gibt es keinen Grund, weshalb Gleiches nicht auch für Verbraucherkredite gelten sollte.
„Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine in einem Darlehensvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Finanzinstitut enthaltene Klausel, nach der der Verbraucher eine Bereitstellungsprovision zu zahlen hat, entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen, wenn das Finanzinstitut nicht nachweist, dass diese Provision tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und ihm entstandenen Kosten entspricht, was vom nationalen Richter zu beurteilen ist.“
Die vor dieser Entscheidung ergangene Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, wonach alles, was der Kreditnehmer über die Rückgabe der Rückzahlungssumme hinaus für den Erhalt der Leistung des Kreditgebers zu geben habe (insb. laufzeitunabhängige „Bearbeitungs-“ oder „Manipulationsgebühren) ein Teil des Entgelts sind und daher nicht kontrollunterworfen seien, muss daher neu bewertet werden.
Für die Frage, ob derartige Zusatzgebühren, wie sie häufig von Banken verrechnet werden, zulässig sind, kommt es darauf an, ein konkreter Konnex zwischen dem ausgewiesenen Sonderentgelt und den tatsächlich erbrachten Dienstleistungen und dem Unternehmer entstandenen Kosten besteht. Unseres Erachtens besteht kein derartiger Zusammenhang. Allfällige mit der Bearbeitung des Kreditvertrages erbrachten Leistungen sind entweder Teil des Vertrages an sich (bspw. die Vertragserstellung) bzw. liegen ausschließlich im Interesse der Banken (bspw. Bonitätsprüfung des Schuldners). Der Kreditnehmer muss also für etwas bezahlen, wofür er keine Leistung erhält. Deshalb sind u. E diese Zusatzgebühren rückforderbar.