Pflegeregress abgeschafft: Fonds Soziales Wien stellt trotzdem Forderungen

 

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Eigentlich sollte es keinen Pflegeregress mehr geben. Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Trotzdem fordert bspw. der FONDS SOZIALES WIEN weiterhin Pflegeregress von Angehörigen. Das ist jedoch unzulässig …

Die Rechtslage sollte klar sein. Wörtlich heißt es dazu in § 330a ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): „Ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ist unzulässig.“

Das heißt also: Pflegeregress darf nicht mehr gefordert werden.

Gilt das auch für laufende Verfahren, also wenn der Angehörige 2017 verstorben ist?

Ja. Auch hier ist das Gesetz eindeutig: „Mit diesem Zeitpunkt (also dem 1.1.2018) dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren sind einzustellen.

So weit so gut. Für Betroffene stellt sich nun jedoch die Frage: Was tun, wenn man trotzdem als Erbe plötzlich zur Kasse gebeten wird?

Unsere Meinung hierzu: Keinesfalls sollte die Forderung beglichen –also bezahlt – werden. Wir raten dazu, gegen den Fonds Soziales Wien vorzugehen, um den Pflegeregressanspruch abzuwehren.

Sie benötigen Unterstützung bei der Abwehr des Pflegeregressanspruches gegen den Fonds Soziales Wien oder einen anderen Rechtsträger?

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt