Pflegeregress abgeschafft: Fonds Soziales Wien stellt trotzdem Forderungen
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Eigentlich sollte es keinen Pflegeregress mehr geben. Mit 1.1.2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Trotzdem fordert bspw. der FONDS SOZIALES WIEN weiterhin Pflegeregress von Angehörigen. Das ist jedoch unzulässig …
Die Rechtslage sollte klar sein. Wörtlich heißt es dazu in § 330a ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz): „Ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten ist unzulässig.“
Das heißt also: Pflegeregress darf nicht mehr gefordert werden.
Gilt das auch für laufende Verfahren, also wenn der Angehörige 2017 verstorben ist?
Ja. Auch hier ist das Gesetz eindeutig: „Mit diesem Zeitpunkt (also dem 1.1.2018) dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden, laufende Verfahren sind einzustellen.
So weit so gut. Für Betroffene stellt sich nun jedoch die Frage: Was tun, wenn man trotzdem als Erbe plötzlich zur Kasse gebeten wird?
Unsere Meinung hierzu: Keinesfalls sollte die Forderung beglichen –also bezahlt – werden. Wir raten dazu, gegen den Fonds Soziales Wien vorzugehen, um den Pflegeregressanspruch abzuwehren.