Miete senken – funktioniert das wirklich?

Miete senken – funktioniert das wirklich?

Miete im Altbau senken. 9 von 10 Mietern zahlen zu viel Miete Voraussetzung für eine erfolgreiche Mietsenkung ist, dass Sie im Altbau wohnen.

Artikellänge: 2 Minuten

Miete im Altbau senken! „9 von 10 Wiener Mietern zahlen zu viel Miete. Sie auch?“ Mit solchen und ähnlichen Slogans wird das Senken der Wohnungsmiete beworben. Aber funktioniert das wirklich? Ja eine Mietsenkung ist möglich. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Sie wohnen im Altbau. Voraussetzung für eine erfolgreiche Mietsenkung ist, dass Sie im Altbau wohnen. Stark vereinfacht, das Gebäude bzw. die Wohnung wurde vor dem 30. Juni 1953 bzw. 8. Mai 1945 errichtet. Sind Sie nicht sicher, wann das Gebäude errichtet wurde, können Sie das hier überprüfen: www.wien.gv.at
  2. Warum ist eine Mietsenkung überhaupt rechtlich möglich, wenn doch ein Vertrag unterschrieben wurde? Für Altbauwohnungen sieht das Mietrechtsgesetz eine gesetzliche Mietobergrenze, den sog, Richtwertmietzins, vor. Je nach Lage, Ausstattung, Erhaltungszustand und Größe der Wohnung gibt es einen maximal zulässigen Mietzins. Die exakte Höhe kann im Rahmen eines Mietzinsüberprüfungsverfahren festgestellt werden. Hier können Sie eine Ersteinschätzung vornehmen: https://mein.wien.gv.at
  3. Wie lange zurück geht die Mietsenkung? Bei unbefristeten Verträgen muss mit dem Mietzinsberprüfungsverfahren innerhalb der ersten drei Jahre begonnen werden. Bei befristeten Verträgen ist eine Mietsenkung möglich, solange Sie in der Wohnung wohnen bzw. bis max. 6 Monate nach Auszug.
  4. Was passiert wenn meine Miete tatsächlich zu hoch ist? Wird festgestellt, dass die bisher bezahlte Miete zu hoch ist, erhalten Sie die in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurück. Für die Zukunft wird eine neue, niedrigere Miete vorgeschrieben.
  5. Kann der Vermieter der Vertrag kündigen, wenn man seine Miete überprüfen lässt? Das ist nicht möglich. Falls jedoch ein befristeter Mietvertrag vorliegt, kann sich der Vermieter bei Mietvertragsende einen ieter suchen.
  6. Was kostet das Mietzinsüberprüfungsverfahren? In der ersten Instanz trägt jede Seite die eigenen Kosten. Kostenersatz gibt es keinen. Seitens der Behörde fallen keine Kosten an.
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Sie wollen Ihre Miete überprüfen lassen? Gerne können wir in einem kostenlosen, telefonischen Erstgespräch Ihre Erfolgsaussichten abklären.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Iman Fatahi

Rechtsanwalt

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate