Immobilienanleihen als nachrangige Darlehen in der Insolvenz
Immobilienanleihen als nachrangige Darlehen in der Insolvenz
Der Begriff Immobilienanleihe hat grundsätzlich keine rechtliche Bedeutung. Immobilienanleihen sind meist Schuldverschreibungen eines Unternehmens, dessen Kerngeschäft z.B. mit dem Bau, dem Erwerb, der Entwicklung oder der Verwaltung von Immobilien zu tun hat.
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Das bedeutet aber nicht, dass eine Anleihe auch unmittelbar durch den Wert von Immobilien besichert ist. Im Gegenteil: Der Großteil der für Privatanleger zugänglichen Anleihen sind unbesichert!
Es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung, die Anleihegelder in irgendeiner Form tatsächlich in Immobilien anzulegen. Durch den Kauf einer Immobilienanleihe sind Anleihegläubiger also weder direkt an einer Immobilie beteiligt, noch stehen diese als Eigentümer im Grundbuch, noch erlangen sie ein grundbücherliches Pfandrecht. Es handelt sich in aller Regel um lediglich um einen Schuldschein. In sehr sehr vielen Fällen sind vor allem an Privatanleger ausgegebene Wohnbau- und Immobilienanleihen als nachrangige Darlehen ausgestaltet.
Was bedeutet der häufige Fall der Nachrangigkeit nun in der Insolvenz des Immobilienunternehmens?
Wie der Name schon sagt, haben Nachrangdarlehen eine nachrangige Position im Vergleich zu anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Gläubiger werden im Falle einer Insolvenz oder Liquidation des Unternehmens erst nach den anderen Gläubigern bedient. Das bedeutet, dass die Inhaber von Nachrangdarlehen im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens erst dann Anspruch auf Rückzahlung haben, nachdem alle anderen vorrangigen Verpflichtungen bedient wurden. Aufgrund dieser nachrangigen Position tragen Inhaber von Nachrangdarlehen also ein höheres Risiko.
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