Raub mit Soft-Gun oder ungeladener Waffe, macht dies einen Unterschied?

Raub mit Soft-Gun oder ungeladener Waffe, macht dies einen Unterschied?

Raub wird mit 1-10 Jahren und schwerer Raub mit 1-15 Jahren bestraft. Raub gehört zu den schwersten Delikten des Strafgesetzbuches.

Artikellänge: 4 Minuten

Der Unterschied beträgt fünf Jahre berichtet der erfahrene Strafverteidiger Dr. Karim Weber.

Der Raub wird mit einem bis zu zehn Jahren und der schwere Raub (in seiner Grundform) mit einem bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Raub gehört somit zu den schwersten Delikten des Strafgesetzbuchs.

Was ist der Grundtatbestand beim Raub?

Die Tathandlung beim Raub besteht in der Wegnahme oder Abnötigung einer fremden beweglichen Sache mit den Mitteln der Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Die Gewalt muss sich gegen eine Person richten. Die Gewalt muss sich auch nicht unbedingt gegen den Gewahrsamsinhaber selbst richten, es genügt jede Person, von der sich der Täter Einfluss auf das Opfer verspricht (Der Täter schießt einer Bankkundin ins Bein, um von dem Bankangestellten Geld aus der Kassa zu erhalten). Es bedarf auch ein gewisses zeitlich-räumliches Näheverhältnis, die Gewalt muss auf den sofortigen Übergang einer gegenwärtigen Sache abzielen.

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Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Karim Weber sieht hier bereits einige Ansatzpunkte für die Verteidigung im Raubprozess. Folgende Sachverhalte fallen nicht in den Grundtatbestand des Raubes (jedoch unter andere Tatbestände):
- Der Täter zielt mit der Waffe auf einen Hund, um vom Opfer die Übergabe der Handtasche zu erzwingen. Der Hund ist rechtlich keine Person.
- Auch das Zertrümmern von Eingangstüren, Fenstern oder Mobiliar zum Zweck der Sachwegnahme sind keine geeigneten Raubmittel im Sinne des Gesetzes.
- Die Drohung mit Schlägen, wenn am nächsten Tag nicht 1.000 Euro übergeben werden, stellt kein zeitlich-räumliches Naheverhältnis dar und ist somit kein Raub.

Der Taterfolg beim Raub besteht im Gewahrsamsbruch und der damit im Regelfall einhergehenden Übergang der Sache an den Räuber.

Einfacher Raub/ schwerer Raub?

Strafverteidiger Dr. Karim Weber berichtet aus der Praxis, dass die wichtigste Verteidigungslinie im Zusammenhang mit Raubverfahren das Abstreiten des schweren Raubes ist, wenn rechtlich keiner vorliegt. Denn wie oben einleitend erwähnt, ist dieser mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bedroht (somit um fünf Jahre mehr als der einfache Raub). Bei Dauerfolgen des Opfers erhöht sich die Strafdrohung auf 20 Jahre und bei dessen Tod sogar auf Lebenslang.

Mittäter – auch wenn sie nur den Fluchtweg für den unmittelbaren Täter beobachtete haben – können im Strafverfahren als Teil einer kriminellen Vereinigung qualifiziert werden, was zu einem schweren Raub führt. Bei der Beurteilung, ob die Verletzung des Opfers leicht oder schwer ist, muss bei der Verteidigung penibel auf medizinische Gutachten geachtet werden und diese müssen – wenn fehlerhaft – auch bekämpft werden.

Der häufigste Weg zur Verurteilung nach § 143 StGB (schwerer Raub) ergibt sich aus der Verwendung einer Waffe. Was die Rechtsprechung als Waffe qualifiziert ist heftig umstritten. So gilt ein Raub unter Verwendung einer (auch ungeladenen) Waffe, Gaspistolen mit Platzplatzpatronen, Hiebwaffen und Schlagringen als schwerer Raub. Die Soft-Gun, ein Spielzeugrevolver und eine Kinderspritzpistole sind laut OGH keine Waffen, die einen schweren Raub begründen.

Strafverteidiger Dr. Karim Weber berichtet, dass Zeugen – oft mehrere Monate nach dem Überfall –nicht mehr sagen können, ob es sich um eine echte oder eine Spielzeugpistole gehandelt hat. Denn die wenigsten Zeugen können eine echte Waffe von einer Soft-Gun unterscheiden.

Rechtsanwalt Dr. Karim Weber verteidigt Sie gerne in allen Raub- und sonstigen Strafverfahren.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina
Satish

Rechtsanwältin

Mag. Haris Dzidic

Konzipient, Associate