Studentenvisum – Ärger mit der Verlängerung

Artikellänge: 2 Minuten

„Studentenvisum“ wird nicht verlängert?

Was kann man tun? Was ist zu beachten?

Das neue Studienjahr geht los und viele Studierende stehen vor einem Problem. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels Studierender wird ein Studienerfolgsnachweis verlangt. Das sind zumindest 16 ETCS bzw. 8 Semesterwochenstunden.

In der Vergangenheit hieß es oft, „einmal ist keinmal“. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Mittlerweile erhält man meist schon beim ersten Mal einen negativen Bescheid.

Wichtig zu wissen:

Die Behörde beurteilt immer das vergangene Studienjahr. Das ist immer (!) von 1. Oktober bis 30. (letzten) September. Dabei ist es egal, wann Dein Aufenthaltstitel abläuft. Die Behörde schaut immer auf das letzte – nicht das aktuelle – Studienjahr.

So wird der Aufenthaltstitel verlängert:

Du warst krank: Warst Du längere Zeit krank und konntest deshalb keine Prüfungen machen? Das kann ein Entschuldigungsgrund sein. Wichtig ist aber, dass Du das auch belegen kannst. D.h. Bestätigungen des Spitals, ärztl. Atteste etc.

Auch größere Projekte im Studium können die klassischen ECTS ersetzen. Z. B. Bachelor- Masterarbeit etc. Auch hier gilt: den Aufwand der Arbeit solltest Du belegen können.

Anrechnung von Prüfungen: Oft übersehen, aber höchstgerichtlich entschieden. Angerechnete Prüfungen gelten am Tag der Anrechnung als absolviert. D.h. lässt Du Dir eine Prüfung/LV anrechnen, die Du z.B. in Deinem Heimatland absolviert hast, dann gilt diese am Tag des Anrechnungsbescheides als in Österreich absolviert.

Im Einzelfall kann man die Behörde natürlich immer überzeugen. Ist der Bescheid negativ, kann man dagegen berufen. Im besten Fall wird die Entscheidung dann geändert und ein Aufenthaltstitel erteilt. Wichtig zu wissen: Solange das Verfahren läuft, darfst Du weiter studieren. Bist Du im Studium schon weit fortgeschritten, kannst Du allenfalls das Studium beenden, während das Verfahren läuft. Außerdem darfst Du auch neue Beweise vorlegen. D.h. auch später absolvierte Prüfungen können hier helfen.

Meist ist noch nichts verloren. Wichtig ist, sich gut vorzubereiten und auch im Fall eines negativen Bescheides bereits einen Plan B zu haben.

Gerne unterstützen wir Dich, wenn Du Probleme mit Deinem Aufenthaltstitel hast oder befürchtest.

Dieser Beitrag wurde von uns zuletzt am 25.06.2020 aktualisiert.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt