Zahlungsplan – Mit fixen Raten aus der Schuldenfalle
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Beim Zahlungsplan werden fixe Beträge bzw. Raten vereinbart, die vom Schuldner regelmäßig an die Gläubiger zu bezahlen sind.
Der Zahlungsplan ist eine Variante des gesetzlichen Schuldenregulierungsverfahrens, die es Privatpersonen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien. Beim Zahlungsplan werden fixe Beträge bzw. Raten vereinbart, die vom Schuldner regelmäßig an die Gläubiger zu bezahlen sind. Sie bezahlen jeden Monat eine fixe Rate. Am Ende des Zahlungsplans sind Sie alle Schulden los, obwohl Sie nur einen Teil Ihrer Schulden zurückgezahlt haben.
Ablauf des Zahlungsplanverfahrens
Der Prozess beginnt mit der Einreichung eines Zahlungsplanantrages beim zuständigen Gericht. Der Schuldner muss dabei den Gläubigern einen angemessenen und erfüllbaren Zahlungsplan anbieten. Das bedeutet, man bietet über mehrere Jahre eine fixe monatliche Ratenzahlung an. Diese muss einerseits den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners entsprechen und andererseits auch realistisch genug sein, dass sie auch eingehalten werden kann.
Bei Gericht stimmen dann die Gläubiger über den vorgeschlagenen Zahlungsplan ab. Stimmt die sogenannte doppelte Mehrheit – d. h. eine Mehrheit an Kapital und Köpfen – dem Zahlungsplan zu, wird er angenommen und der Schuldner kann sich durch monatliche Ratenzahlungen von seinen Schulden befreien, ohne seine Gesamtschuld zurückzuzahlen.
Was passiert, wenn sich das Einkommen des Schuldners später ändert?
Eine spätere Änderung der Vermögenslage des Schuldners ändert nichts an der Höhe der vereinbarten Raten. Auch dann, wenn sich das Einkommen des Schuldners erhöht oder dieser von dritter Seite Zuwendungen (Schenkungen, Erbschaften) erhält, bleibt es bei der ursprünglichen Ratenhöhe.
Achtung! Der Abschluss eines Zahlungsplans kann nicht beantragt werden, wenn weniger als zehn Jahre davor ein Abschöpfungsverfahren eingeleitet wurde.
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