Schuldenfrei ohne Privatkonkurs – außergerichtliche Schuldenregulierung
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Nicht immer muss der Privatkonkurs die beste Lösung sein, um sich von den Schulden zu befreien. Insbesondere wenn der Gesamtschuldenstand überschaubar ist oder aus einigen wenigen, wenn auch hohen Forderungen besteht, kann es sich lohnen, seine Schulden außergerichtlich zu regulieren, anstatt sofort den Privatkonkurs anzustreben.
Dazu stehen u. a. folgende Instrumente zur Verfügung:
Ratenzahlungen
Vereinbaren Sie Ratenzahlungen, wenn Sie die gesamte Summe nicht auf einmal bezahlen können. Bieten Sie eine Rate an, welche Sie sich auch wirklich dauerhaft leisten können.

Zinssatzsenkung
Wenn Sie nicht ohnehin bereits einen Zinssatz mit Ihrem Gläubiger vereinbart haben, greift der gesetzliche Zinssatz von 4 % p. a. Versuchen Sie den Zinslauf auszusetzen oder auf ein niedrigeres Maß herunter zu verhandeln.
Vorübergehende Stundung
Bei einer Stundung vereinbaren Sie, dass Sie vorübergehend nicht zahlen müssen. In der Praxis werden Stundungen für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten ausgesprochen. Das ist allerdings nur sinnvoll, wenn Sie in absehbarer Zeit wieder zahlungsfähig sind, da Sie ansonsten das Problem nur nach hinten verschieben.
Abschlagszahlungen
Bei einer Abschlagszahlung bietet man einem Gläubiger einen Prozentsatz der geschuldeten Forderung an. In der Regel wird eine Einmalzahlung geleistet. Im Gegenzug verzichtet der Gläubiger auf den Rest der Forderung.
Sollte eine außergerichtliche Schuldenregulierung nicht infrage kommen oder scheitern, steht Ihnen immer noch der Gang in den Privatkonkurs offen.