Schuldenfrei in drei Jahren: Tilgungsplan neu!

Neue Regelung im Privatkonkurs mittels Tilgungsplan. Jetzt auch für Privatpersonen offen: die Möglichkeit, sich in drei Jahren zu entschulden.

Artikellänge: 1 Minuten

So schnell ging es noch nie. Tilgungsplan – „Neu“. Neue Regelung im Privatkonkurs mittels Tilgungsplan. Was bisher nur für Selbstständige möglich war, steht seit 17.7.21 auch Privatpersonen offen. Nämlich die Möglichkeit, sich in nur drei Jahren zu entschulden. Allerdings muss man schnell handeln.

Der Zahlungsplan im Privatkonkurs bleibt unverändert, aber zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wurde eine zusätzliche neue dreijährige Variante eingeführt. Der sogenannte Tilgungsplan. Es ist ein Abschöpfungsverfahren unter strengeren Bedingungen.

Überschuldung von Personen wird im Internet veröffentlicht

Was viele Menschen nicht wissen. Seit Kurzem (17.07.2021) werden die Daten überschuldeter Personen im Internet veröffentlicht. Stellt das Gericht fest, dass jemand überschuldet ist (bspw. weil die Exekution gegen eine Person erfolglos war), wird diese sog. „offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht.

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Privatkonkurs – handeln Sie rasch

Handeln innerhalb von dreißig Tagen

Sobald das Exekutionsgericht diese „offenkundige Zahlungsunfähigkeit“ festgestellt bzw. veröffentlicht hat, muss der Schuldner innerhalb von dreißig Tagen Schritte zur Bewältigung seiner finanziellen Probleme einleiten. Konkret bedeutet das, dass Sie sofort mit der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens beginnen sollten. Außerdem dürfen keine neuen Schulden gemacht machen.

Wir unterstützen Sie gerne im Falle eines Privatkonkurses.
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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leinsmer

Rechtsanwalt

Mag. Jürgen-Friedrich Diener

Konzipient, Junior Associate