Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich – Ist ein zweiter Pass möglich?
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Kann ich meine Staatsbürgerschaft in Österreich verlieren? Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt erlaubt?
Grundsätzlich erlaubt Österreich keine Doppelstaatsbürgerschaften. Es gibt jedoch Ausnahmen und Spezialfälle:
- Die Eltern haben unterschiedliche Staatsbürgerschaften. Dann kann das Kind mit Geburt beide Staatsbürgerschaften behalten. Das gleiche gilt, wenn das Kind automatisch die Staatsbürgerschaft des Landes erhält, wo es geboren wurde, ein Elternteil aber österreichischer Staatsbürger ist.
- Adoptivkinder von Österreichern bis zum 14. Lebensjahr.
- Uneheliche Kinder von Österreichern bis zum 14. Lebensjahr.
- Die Rückgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft ist unmöglich oder unzumutbar (Konventionsflüchtlinge, Syrien, Iran …).
- Die Einbürgerung erfolgt im besonderen Interesse der Republik (Sportler, Prominente).
- Die Behörde bewilligt den Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft.

Letzter Punkt stellt am häufigsten ein Problem dar. Wenn ein österreichischer Staatsbürger nämlich (freiwillig) eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert er automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Einzige Möglichkeit, dies zu vermeiden: die Behörde (MA35) bewilligt die Doppelstaatsbürgerschaft vorher.
Ist die österreichische Staatsbürgerschaft einmal verloren, brauchen sie in Österreich einen Aufenthaltstitel. Selbst dann, wenn sie seit Geburt Österreicher waren.
Auf keinen Fall sollten Sie daher unbedacht eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen.