Aufenthaltstitel für Ehegatten – oft schwieriger als gedacht!

Aufenthaltstitel für Ehegatten – oft schwieriger als gedacht!

 

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Eigentlich denkt man: Ich lebe in Österreich oder bin sogar Österreicher, da wird meine Frau/Mann wohl auch einen Aufenthaltstitel bekommen. Leider ist das aber oft schwieriger als gedacht.

Die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen ist mühsam und kostspielig. Das geschafft gilt es aber noch die eine oder andere Hürde zu überwinden. In der Praxis kommt es nach unserer Erfahrung bei folgenden Punkten häufig zu Problemen:

Einkommen

Für Ehepaare müssen nach Abzug der regelmäßigen Kosten 1.323,58 Euro, zur Verfügung stehen. Bloß 282,06 Euro werden toleriert. Liegen die monatlichen Kosten (wie Miete, Kreditraten etc.) darüber, braucht man ein entsprechend höheres Einkommen. Wird es bei der Einkommensgrenze knapp, ist es wichtig die Unterlagen gut zu dokumentieren. Das heißt:

Welches zusätzliche Einkommen gibt es (bspw. 13 und 14 Monatsgehalt).

Welche Kosten können reduziert werden (bspw.: gibt es Mitbewohner, die Miete bezahlen? , etc.)

Deutschnachweis

In vielen Ländern ist es schwierig, ein anerkanntes Deutschdiplom zu erwerben. Bei visumsfreier Einreise kann der Antrag in Österreich gestellt werden. Meist reicht es, wenn das Deutschdiplom nachgereicht wird. Der Kurs kann/muss dann sofort in Österreich besucht werden.

Ist das nicht möglich, kann man auch einen Antrag auf Absehen vom Erfordernis des Deutschnachweises stellen. D.h. man braucht keinen Deutschnachweis erbringen, wenn dies praktisch nicht möglich ist. Z.B. mangels Kursmöglichkeit im Heimatland. Aber auch mangelnde Alphabetisierung wäre ein derartiger Rechtfertigungsgrund.
Im Einzelfall kann man die Behörde natürlich immer überzeugen. Ist der Bescheid negativ, kann man dagegen berufen. Im besten Fall wird die Entscheidung dann geändert und ein Aufenthaltstitel erteilt. Außerdem dürfen neue Beweise vorgelegt werden. Häufiges Problem: das Berufungsverfahren dauert oft länger als das Erstverfahren. Daher ist es oft einfacher, einen neuen Erstantrag zu stellen.
Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Probleme mit dem Aufenthaltstitel haben oder befürchten.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leismer

Rechtsanwalt