Flugverspätung

Entschädigung für Flugverspätung

Entschädigung für Flugverspätung

Eine Flugverspätung ist ärgerlich und verursacht oft Vermögensschäden. Um Ansprüche geltend zu machen, ist juristische Unterstützung ratsam.

Artikellänge: 2 Minuten

Flugverspätungen sind nicht nur sehr ärgerlich, sondern können auch Vermögensschäden verursachen. So hat eine Flugverspätung oder gar eine Nichtbeförderung oftmals negative Folgen, die über den damit verbundenen Stress hinausgehen, wie beispielsweise zusätzlich entstandene Übernachtungskosten oder Transportkosten aufgrund eines verpassten Anschlussflugs.

Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, muss der Abflugsort innerhalb der EU liegen. Um welche Fluggesellschaft es sich dabei handelt, ist irrelevant. Sollte es sich jedoch um einen Flug von einem Drittstaat in die EU handeln, so muss die Fluggesellschaft Ihren Sitz in der EU haben.

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Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entschädigung ab einer Flugverspätung von drei Stunden, konkret bedeutet das, dass Ihr Flug um drei Stunden später ankommen muss, um einen derartigen Anspruch geltend zu machen. Die genaue Entschädigungssumme, welche pro Passagier berechnet wird, hängt von der Flugdistanz ab und kann zwischen EUR 250,00 und EUR 600,00 betragen.

Keine Entschädigungsansprüche können geltend gemacht werden, wenn der Grund der Verspätung oder der gänzliche Ausfall des Flugs auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Außergewöhnliche Umstände wären beispielsweise Unwetter.

Derartige Ansprüche müssen innerhalb von drei Jahren ab dem verspäteten Flug geltend gemacht werden, andernfalls tritt Verjährung ein. Da von Fluggesellschaften oftmals außergewöhnliche Umstände eingewandt werden, um einen Entschädigungsanspruch zu verhindern, ist juristische Unterstützung ratsam.

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Rechtsanwalt

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Konzipientin, Junior Associate