Flugverspätung Gepäck

Verspätetes Gepäck aus Flugreisen. Entschädigungsanspruch.

Artikellänge: 2 Minuten

Kommt ihr Gepäck verspätet an Ihrem Reiseziel an, so stehen Ihnen Ersatzleistungen in gewissem Ausmaß zu. So steht es Ihnen für die Dauer der Verspätung zu, sogenannte „Notkäufe“ zu tätigen. Konkret handelt es sich hierbei um Hygieneartikel, Kleidung etc.

Im Wesentlichen hängt der Umfang und die Art dieser „Notkäufe“ von der Dauer der Verspätung und dem geplanten Urlaub ab. Handelt es sich beispielweise um einen Strandurlaub, so steht es Ihnen selbstverständlich zu, auch entsprechende Strandbekleidung zu kaufen.

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Die Rückerstattung dieser Ausgaben können Sie bei der jeweiligen Airline geltend machen.

Die Rückerstattung dieser Ausgaben können Sie bei der jeweiligen Airline geltend machen. Zu beachten ist jedoch, dass nicht sämtliche Ausgaben ersetzt werden, da die getätigten Einkäufe auch nach dieser Zeit wiederverwendbar sind. Kosmetikartikel sind hingegen gänzlich zu ersetzen.

Rückerstattung der Ausgaben bei Flugverspätung und fehlendem Gepäck

Für die Rückerstattung dieser Ausgaben bleiben Ihnen lediglich 21 Tage ab Wiedererhalt des Gepäcks, da ansonsten der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Meldung über die Verspätung ist direkt gegenüber der Airline in Schriftform bekanntzugeben und die Rechnungen beizufügen.

Um sicherzustellen, dass Ihnen ihre Ausgaben im zureichenden Ausmaß rückerstattet werden, ist das Aufsuchen eines auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalts empfehlenswert.

Um sicherzustellen, dass Ihnen Ihre Ausgaben im zureichenden Ausmaß rückerstattet werden, ist das Aufsuchen eines auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalts empfehlenswert.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Jakob Leinsmer

Rechtsanwalt

Mag. Valerie Flechsig

Konzipientin, Junior Associate