Oberster Gerichtshof ermöglicht „risikoloses“ Glücksspiel bei illegalen Online Casinos

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Oberster Gerichtshof ermöglicht „risikoloses“ Glücksspiel bei illegalen Online Casinos

Sensation vor dem Obersten Gerichtshof, der OGH spricht aus, dass ein Spieler von einem illegalen Glücksspielanbieter seine Verluste zurückfordern kann, selbst wenn er im Zeitpunkt des Spiels die Absicht hatte, illegale Einsätze zurückzulegen. Ganz nach dem Motto rot ich verdopple, schwarz ich klage. Doch wie ist das möglich?

In Österreich verfügt nur win2day über eine österreichische Glücksspiellizenz. Maltesische Anbieter wie Bwin, MrGreen, LeoVegas, Pokerstars, N1, Bet365 etc. bieten ihre Onlineglücksspiele in Österreich illegal an. Unsere Kanzlei, die Gottgeisl Leinsmer Weber Rechtsanwälte GmbH vertritt bereits seit Jahren erfolgreich Spieler, die ihr Geld bei Roulette, Slots, Poker, Blackjack und Baccara verloren haben. Sämtliche dieser Spiele sind bei allen Online Casinos außer win2day verboten und die Verträge nichtig. Die Verluste können 30 Jahre zurückgefordert werden.

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Verheerende Niederlage vor dem OGH für Glücksspielanbieter N1

Immer öfter kam der Vorwurf der Glücksspiel-Online-Casinos, dass aufgrund der enormen Bekanntheit dieser Massenverfahren den Spielern von Glücksspielen die Möglichkeit der Rückforderbarkeit bekannt war. N1 hat nun eine verheerende Niederlage mit weitreichenden Folgen für alle illegalen Online Casinos vor dem OGH erlitten.

In der Entscheidung OGH 6Ob200/22p führt der Oberste Gerichtshof aus: „Womit es dem Kläger – wegen des bereits erörterten Verbotszwecks – auch nicht schaden könnte, wenn er der Beklagten eine allenfalls schon bei Teilnahme am verbotenen Glücksspiel bei ihm vorhandene „Absicht“, verlorene Einsätze später einzuklagen, „verschwiegen“ hätte.“ Die Kenntnis der Rückforderbarkeit und sogar die Absicht, verlorene Spieleinsätze später zu klagen, schaden dem Spieler somit nicht.

Der Aufschrei der illegalen Glücksspielanbieter ist groß. Doch uns überrascht diese höchstgerichtliche Entscheidung nicht. Wer wissentlich illegal Onlineglücksspiel anbietet, darf nicht jammern, wenn er „abgezockt“ wird.

Sie sind davon betroffen? Kontaktieren Sie unsere Experten!

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Dr. Karim Weber

Rechtsanwalt

Mag. Jürgen-Friedrich Diener

Konzipient, Junior Associate