Höchstgerichte bestätigen: Spieler von illegalen Onlinecasinos können ihre Verluste zurückfordern
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In Österreich verfügt nur www.win2day.at über eine österreichische Glücksspiellizenz. Sämtliche Online Casinos und Anbieter aus der Europäischen Union bieten ihr Onlineglücksspiel in Österreich illegal an.
Maltesische Glücksspiellizenzen reichen in Österreich nicht aus. Somit können Automaten-, Roulette-, Black-Jack- und Pokerverluste zurückgefordert werden, da die Glücksverträge illegal sind.
OGH zu Online Casinos
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in fünf aktuellen Entscheidungen (zuletzt OGH 9 Ob 20/21p) bestätigt, dass das österreichische Glücksspielgesetz mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist und Spieler von europäischen Onlineglücksspielanbietern (alle außer win2day) ihre Verluste zurückfordern können.
Auch die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof) bestätigten das österreichische Glücksspielgesetz als europarechtskonform (VwGH 08.06.2021, Ra 2020/17/0096 und VfGH 28.2.2020 (G 286/2019-6).
Nun hat sogar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Beschluss vom 18.05.2021 in der Rechtssache C-920/19 Fluctus und Fluentum bestätigt, dass auch eine exzessive Werbung von win2day nicht zwingend zu einer Europarechtswidrigkeit des österreichischen Glücksspielgesetzes führt.
Somit ist die Rechtslage aktuell von allen drei österreichischen Höchstgerichten geklärt. Die Spieler von illegalen Online Casinos können ihre Verluste aufgrund einer fehlenden österreichischen Lizenz zurückfordern.