Schwanger nach Sterilisation. Arzt haftet.

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Der Arzt wird den Eltern gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn eine Mutter wegen einer misslungenen Sterilisation trotzdem schwanger wird und die Unterhaltspflicht für ein unerwünschtes Kind wegen der geringen Mittel der Eltern eine existenzielle Notsituation ausgelöst hat.

Eine Patientin hat insgesamt fünf Kinder. Für vier Kinder, die noch minderjährig sind, sind sie und ihr Ehegatte unterhaltspflichtig. Sie verfügt über kein Einkommen. Ihr Ehegatte bezieht als einziges Einkommen eine Rente, die einschließlich der – unter Berücksichtigung der vier Unterhaltspflichten ermittelten – Ausgleichszulage monatlich ca EUR 1.700,00 beträgt. Gegen ihn wird ein Exekutionsverfahren zur Hereinbringung einer Forderung von in etwa EUR 2.000,00 geführt.

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Im Zuge der Geburt ihres vierten Kindes ließ die Mutter im Spital eine Tubensterilisation vornehmen und wurde dennoch im folgenden Jahr erneut mit dem fünften Kind – ein nerwünschtes Kind – schwanger, das sie in der Folge gesund zur Welt brachte.

Die Mutter klagte sämtliche behandelnden Ärzte sowie das Spital aufgrund von Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern auf Zahlung des Unterhalts für das fünfte Kindes und weiters begehrte sie Schmerzengeld für psychische Belastungen mit Krankheitswert. Das Gericht sprach ihr den Unterhalt und einen Betrag von EUR 16.542,- zu.

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Satish

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