Ihnen geht es nach einer Operation schlechter als vorher?

Ihnen geht es nach einer Operation schlechter als vorher?

Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte falsche Diagnosen stellen, veraltete oder gar falsche Behandlungsmethoden anwenden.

Artikellänge: 1 Minuten

Bei ärztlichen Kunstfehlern können Schmerzengeldansprüche gegen das Spital oder den Arzt geltend gemacht werden!

Es kommt immer wieder vor, dass Ärzte falsche Diagnosen stellen, veraltete oder gar falsche Behandlungsmethoden anwenden oder nach einer Nachtschicht völlig übermüdet noch operieren.

120.000€ Schmerzengeld wurden einer Klägerin durch das Landesgericht Graz zugesprochen, da ihr Arzt eine falsche Therapie angewendet hatte.

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Die Patientin war vor der ärztlichen Behandlung voll berufstätig gewesen. Sie spielte vier bis fünf Stunden pro Woche Tennis, fuhr Rad, schwamm und war insgesamt sportlich sehr aktiv. Auf Anregung ihres Arztes, mit dem sie Tennis spielte und der sie als „hypernervös“ ansah, ließ sie ihre Schilddrüse untersuchen. Im Krankenhaus wurde eine Schilddrüsenvergrößerung festgestellt, worauf in einer Operation die Schilddrüse samt Nebenschilddrüsen entfernt wurde. Dabei kam es insofern zu einem Kunstfehler, als die Nebenschilddrüsen bewusst mitentfernt wurden, obwohl es möglich und aus medizinischer Sicht geboten gewesen wäre, deren Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Dieser ärztliche Kunstfehler machte eine laufende Kalziumtherapie notwendig, die zu großen gesundheitlichen Problemen führte (Zerstörung aller brauchbaren Venen durch intravenöse Abgabe; operativer Einbau von insgesamt fünf subkutanen Punktionskammern zur Kalziumabgabe, die Infektionen mit Schüttelfrost und Fieber verursachten; lebensbedrohliche Thrombosen; Herzrasen; Kopf- und Knochenschmerzen; Übelkeit, Muskelkrämpfe);

Wurden Sie auch falsch behandelt? Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag.a Katharina Satish

Rechtsanwältin