Ein Lkw-Fahrer verursachte schuldhaft einen Verkehrsunfall, als er auf der Autobahn mit einem Sattelzugfahrzeug trotz entsprechender Warnhinweise auf der rechten Spur blieb und gegen einen am rechten Fahrstreifen stehenden Lkw prallte.
Der Lkw-Fahrer wurde durch den Anprall im Führerhaus eingeklemmt und schwer verletzt. Bei der anschließenden notärztlichen Versorgung unterlief dem beklagten Notarzt ein Behandlungsfehler, wodurch der Lkw-Fahrer verstarb.
Die Hinterbliebenen klagten den Notarzt auf Zahlung von Unterhaltsentgang und Bestattungskosten in Höhe von EUR 36.520,94, sowie auf Feststellung der Haftung des Notarztes für sämtliche künftigen Aufwendungen, welche den Hinterbliebenen aufgrund des Todes des Lkw-Fahrers zukünftig entstehen werden. Das Gericht sprach ihnen die volle Summe zu.
Erfolgt aus einer körperlichen Verletzung der Tod, so müssen nicht nur alle Kosten, sondern auch den Hinterbliebenen, für deren Unterhalt der Getötete nach dem Gesetz zu sorgen hatte, das, was ihnen dadurch entgangen ist, ersetzt werden.