Kindesunterhalt, was tun wenn der Kindesvater arbeitslos ist?
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In der Praxis stellt sich das Problem, dass alleinerziehende Mütter und studierende Kinder teilweise auf Unterhalt verzichten, da Väter oft langjährig arbeitslos sind. In manchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass drohende Unterhaltszahlungen die Motivation von arbeitssuchenden Vätern drastisch reduzieren.
Was können Mütter und Kinder gegen die oft chronische Demotivation von arbeitsscheuen Vätern tun? Das juristische „Gegengift“ heißt Anspannungsprinzip. Doch was versteht man darunter?
Ein unterhaltspflichtiger Elternteil ist verpflichtet, alle seine Kräfte anzuspannen, um seiner Verpflichtung zur angemessenen Unterhaltsleistung nachkommen zu können. Das bedeutet, er muss alle seine persönlichen Fähigkeiten, insbesondere seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen. Andernfalls wird er behandelt, als bezöge er jene Einkünfte, die er bei zumutbarer Erwerbstätigkeit erzielen könnte. Dieser Anspannungsgrundsatz kommt dann zur Anwendung, wenn der arbeitslose Unterhaltspflichtige nicht zielstrebig und tatkräftig nach einer neuen Arbeit sucht. Ein paar standardisierte Bewerbungsmails hier, ein-zwei Vorstellungsgespräche dort und der Kindesvater hat seine Pflicht erfüllt, werden sich viele betroffene Leserinnen denken?!
Der Oberste Gerichtshof sieht dies anders und entschied im Sinne des Kindesunterhalts. Der Unterhaltspflichtige muss nämlich beweisen, dass er zielstrebig nach einem Arbeitsplatz sucht. In der Entscheidung 1 Ob 65/16i hat das Höchstgericht strenge Maßstäbe an den Kindesvater angesetzt. In einem Unterhaltsverfahren hat ein Vater dem Gericht zahlreiche Bewerbungsunterlagen vorgelegt und wollte damit beweisen, dass er zielstrebig nach einer Erwerbstätigkeit gesucht hat. Die Kindesmutter begehrte, dass der Vater anzuspannen ist und der Kindesunterhalt nicht vom Arbeitslosengeld, sondern von einer möglichen Erwerbstätigkeit zu berechnen ist. Das Gericht kam zur Ansicht, dass die im Gerichtsverfahren vorgelegten Bewerbungsunterlagen nur ein allgemeines Interesse an offenen Stellen vom Vater erkennen lassen. Denn aus den Bewerbungsunterlagen ist nicht ersichtlich, warum gerade der Unterhaltsschuldner für die ausgeschriebenen Stellen geeignet ist.
Der OGH betont jedoch, dass eine Anspannung auf tatsächlich nicht erzieltes Einkommen nur erfolgen darf, wenn eine zumindest leicht fahrlässige Herbeiführung des Einkommensmangels durch Außerachtlassung pflichtgemäßer zumutbarer Einkommensbemühungen vorliegt (RIS-Justiz RS0047495 [T2]). In dem oben zitierten Fall wird das bloße Verschicken von standardisierten Bewerbungsunterlagen ohne Argumente anzuführen, warum gerade der Kindesvater für die offene Stelle geeignet ist, als fahrlässige Herbeiführung des Einkommensmangels gewertet.
Es zeigt sich, dass eine langjährige Arbeitslosigkeit nicht automatisch von angemessenen und gesetzmäßigen Unterhaltszahlungen befreit.