Für Kinder ist eine Scheidung immer schwierig, egal ob eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung vonstatten geht. Es sollte vor allem auch auf die Wünsche der Kinder gehört werden, bei welchem Elternteil sie gerne leben möchten oder wie oft sie einen Elternteil besuchen möchten.
Die Fragen der Obsorge und des Kindesunterhalts werden bei einer einvernehmlichen Scheidung in der Scheidungsvereinbarung geklärt. Hier wird festgelegt, wo der Hauptwohnsitz des Kindes nach der Trennung sein soll, wenn beide Ehepartner das Betreuungsrecht haben. Selbstverständlich kann in der Scheidungsvereinbarung auch ein Doppelresidenzmodell vereinbart werden, wenn dies dem Alter des Kindes entspricht und dem Kindeswohl nicht abträglich erscheint.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt man einen Teil des Sorgerechts und organisiert den Aufenthalt des Kindes. Für den Fall, dass beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen Sie bei einer Scheidung mit Kindern entscheiden, bei wem das Kind leben wird.
In der Vereinbarung werden auch die Besuchszeiten bei dem anderen Elternteil festgelegt. Hier wird angegeben, wie häufig diese Besuche stattfinden und wie die lange diese Besuche sein sollen. Auch die Höhe des Kindesunterhalts ist ein Punkt, der in der Vereinbarung festgelegt werden muss.
Seit 1. Februar 2013 müssen diejenigen Eltern, die noch minderjährige Kinder betreuen, dem Gericht eine Bestätigung vorlegen, in der bescheinigt wird, dass sie an einer Beratung über die Bedürfnisse ihrer Kinder teilgenommen haben. Diese Bescheinigung muss vor der Vorlage der Scheidungsvereinbarung vorliegen.
Im Streitfall entscheidet ein Familiengericht
Für den Fall, dass sich die Eltern nicht entscheiden können, wird im Streitfall ein Familiengericht entscheiden. Dabei zielen die Gerichte auf folgende Punkte besonders darauf ab, die dem Kindeswohl entgegenkommen:
- Welcher Elternteil kann die Kontinuität der Lebensführung des Kindes am besten gewährleisten
- Welcher Elternteil ist für die Erziehung des Kindes am besten geeignet
- Wo die wichtigsten soziale Kontakte des Kindes sind
- Welche Konsequenzen ein Wohnungswechsel für das Kind bedeuten würde und
- Welche Bindung zu den Elternteilen und auch ggf. den Geschwistern besteht
- Dabei ist es nicht entscheidend, dass das Kind automatisch mit dem Elternteil lebt, der in der bisher bewohnten ehelichen Wohnung verbleibt. Hierbei wird immer danach entschieden, bei wem das Kind besser aufgehoben ist.
Dabei soll u. a. auch gewährleistet werden, dass nicht durch einen Umzug in große Entfernung versucht wird, sowohl das Umgangsrecht als auch das Sorgerecht eines Elternteils zu umgehen.
Eine rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt empfiehlt sich in jedem Fall um möglichst Streitigkeiten, die oftmals auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden, zu vermeiden.