Sturz im Bus. Haftet der Busfahrer?
Die rüstige 75-Jährige stürzte im Bus. Der Anwalt der Seniorin klagte darauf den Busfahrer und die Verkehrsbetriebe.
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Die rüstige 75-Jährige stieg an der Haltestelle in einen Linienbus ein. Sie wollte einen Sitzplatz im vorderen Bereich einnehmen.
Deshalb lockerte sie ihren Haltegriff mit der linken Hand an einer Stange etwas und wollte gerade mit der rechten Hand zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen. In diesem Moment bremste der Bus. Die Dame stürzte und verletzte sich. Der Anwalt der Seniorin klagte darauf den Busfahrer und die Verkehrsbetriebe.
Der Oberste Gerichtshof hatte sich sodann mit der Frage zu beschäftigen, ob den Busfahrer eine Schuld am Sturz der Seniorin trifft.
Der OGH bestätigte letztlich die Rechtsansicht der beiden Vorinstanzen und stellte klar:
Es besteht die Verpflichtung eines Fahrgastes, sich während der Fahrt stets einen sicheren Halt zu verschaffen.
Für den Busfahrer lag ein unabwendbares Ereignis vor. Auch ein umsichtiger und äußerst sorgfältiger Busfahrer hätte das Bremsmanöver nicht verhindern können. Der Busfahrer muss nicht warten, bis alle Fahrgäste Platz genommen haben. Er kann davon ausgehen, dass die Fahrgäste entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr die zur Eigensicherung nötigen Vorkehrungen treffen würden. Das heißt: Den Fahrgästen muss klar sein, dass es jederzeit vorkommen kann, dass der Busfahrer bremsen muss. Deshalb sollten sie sich anhalten.
Wer sich also im fahrenden Bus nicht festhält, ist selbst schuld, wenn er infolge eines Bremsmanövers stürzt.