Das Testament – strenge Formerfordernisse zum Schutz des Erblassers

Das Testament – strenge Formerfordernisse zum Schutz des Erblassers

 

Artikellänge: 2 Minuten

Um sicherszustellen, dass der letzte Wille Beachtung findet, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen.

Da letztwillige Verfügungen gravierende Entscheidungen enthalten können, sind für die Errichtung von Testamenten strenge Formvorschriften vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, ist das Testament schnell ungültig – ein Szenario, dass leider sehr oft vorkommt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich das Testament eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Ist das eigenhändige Verfassen nicht möglich, kann auch ein fremdhändiges Testament verfasst werden, der Text wird dann vorgedruckt und lediglich eigenhändig unterschrieben. Dabei ist zusätzlich ein eigenhändiger Zusatz zur Bekräftigung der Unterschrift zu verfassen.

Weiters benötigt man bei einem fremdhändigen Testament 3 Testamentszeugen, die ununterbrochen gleichzeitig bei der Errichtung anwesend sein müssen, wobei bestimmte Personen, wie etwa durch das Testament Begünstigte, als Zeugen ausscheiden.

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Da letztwillige Verfügungen gravierende Entscheidungen enthalten können, sind für die Errichtung von Testamenten strenge Formvorschriften vorgesehen. Werden diese nicht eingehalten, ist das Testament schnell ungültig – ein Szenario, dass leider sehr oft vorkommt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich das Testament eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. Ist das eigenhändige Verfassen nicht möglich, kann auch ein fremdhändiges Testament verfasst werden, der Text wird dann vorgedruckt und lediglich eigenhändig unterschrieben. Dabei ist zusätzlich ein eigenhändiger Zusatz zur Bekräftigung der Unterschrift zu verfassen.

Weiters benötigt man bei einem fremdhändigen Testament 3 Testamentszeugen, die ununterbrochen gleichzeitig bei der Errichtung anwesend sein müssen, wobei bestimmte Personen, wie etwa durch das Testament Begünstigte, als Zeugen ausscheiden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung Ihres Testaments und kümmern uns um die Registrierung sowie die sichere Aufbewahrung des Originals, wodurch sichergestellt ist, dass Ihr Testament berücksichtigt wird.

Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt