Ende der Maklerprovision für Mieter ab 2023

Ende der Maklerprovision für Mieter ab 2023

Die Maklerprovision bezahlt beim Abschluss eines Mietvertrags bezahlt ab 2023 derjenige, der einen Makler beauftragt hat.

Artikellänge: 2 Minuten

Mit dem neuen Entwurf zur Novellierung des Maklergesetzes soll in Zukunft das sog. „Bestellerprinzip“ zur Anwendung gelangen. Dies hat zur Folge, dass beim Abschluss eines Mietvertrags derjenige die Maklerprovision zu tragen hat, der einen Makler beauftragt. Die Novelle soll spätestens Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.

Im neuen § 17a Abs 1 des Maklergesetztes heißt es in Zukunft:
„Wenn ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren.“

Makler können demnach nur dann von Mietern eine Provision verlangen, wenn diese die Vermittlung in Auftrag gegeben haben, wobei die Beweislast hierfür beim Makler liegen soll.

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Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass auch dann keine Provision vom Mieter verlangt werden darf, wenn der Makler am Unternehmen des Vermieters beteiligt ist oder umgekehrt der Vermieter am Maklerunternehmen beteiligt ist. Damit soll eine Umgehung des Bestellerprinzips durch große Wohnungseigentümer, die eigene Maklerunternehmen betreiben, verhindert werden. Ebenso kann dann keine Provision vom Mieter verlangt werden, wenn der Makler eine Mietwohnung mit Zustimmung des Vermieters inseriert oder sonst für einen eingeschränkten Interessentenkreis bewirbt. Ferner sind Vereinbarungen unwirksam, die eine sonstige Leistungspflicht des Mieters an den Vermieter oder den Makler im Rahmen der Wohnungsvermittlung  und der Maklerprovision zum Gegenstand haben.

Hohe Verwaltungsstrafen für Makler bei unzulässigen Maklerprovisionen

Der Verstoß gegen die neuen Bestimmungen soll künftig mit Verwaltungsstrafen bis zu EUR 3.600,00 geahndet werden.

Das Bestellerprinzip stellt einen Paradigmenwechsel im österreichischen Mietrecht dar und führt zu einer erheblichen finanziellen Erleichterung für Mieter. Dies könnte auch zur Folge haben, dass die Wohnungsvermittlung in Zukunft vermehrt von den Vermietern selbst übernommen wird.

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