Die Vorsorgevollmacht – wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr kann?
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Die Vorsorgevollmacht – wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr kann?
Wer kümmert sich um meine Angelegenheiten, wenn ich dies aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst kann? Diese unangenehme Frage sollte man sich – unabhängig vom Alter – zumindest einmal gestellt haben, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Ist ein Mensch nicht mehr in der Lage, sich um seine Angelegenheiten selbst zu kümmern, bestellt das Gericht für diese Person einen Sachwalter. Der Sachwalter kann unter Umständen eine völlig fremde Person sein, die für Sie gravierende Entscheidungen trifft. Die Handlungen unterliegen zudem der Kontrolle des Gerichts.
Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie eine Vorsorgevollmacht errichten.
Damit können Sie für den Anlassfall eine bzw. mehrere Personen, der bzw. denen Sie entsprechendes Vertrauen schenken, damit betrauen, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Sie können frei bestimmen, welche Angelegenheiten übertragen werden und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht. Geregelt werden können bis auf einige wenige Einschränkungen alle Agenden, wobei naturgemäß die finanziellen Angelegenheiten ebenso wie die Themen der medizinischen Betreuung und der Unterbringung besonders relevant sind.
Eine Vorsorgevollmacht ist vor dem Anlassfall jederzeit widerrufbar und muss – anders als etwa eine Patientenverfügung – nicht erneuert werden.