Einvernehmliche Ehescheidung: Gläserne Scheidungsfolgen-Vereinbarung?
Für eine einvernehmlich Ehescheidung muss man bekanntlich eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen. Diese hat dabei gem. § 55a Abs 2 EheG zwingend eine Einigung der (noch) Ehegatten über Obsorge, Kontaktrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Aufteilung des Vermögens, insbesondere auch Liegenschaftsvermögen, zu enthalten ...