Radverkehr: Mehr Sicherheit für E-Bikes, E-Scooter und Lastenräder durch die Radverkehrsplanung 2022

Radverkehr: Mehr Sicherheit für E-Bikes, E-Scooter und Lastenräder durch die Radverkehrsplanung 2022

Die Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr hat am 1. April 2022 neue Richtlinien für den Radverkehr verkündet.

Artikellänge: 5 Minuten

Neue Richtlinien für die Radverkehrsplanung ab 1. April 2022 in Österreich – Mehr Sicherheit für E-Bikes, E-Scooter und Lastenräder

Die Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) hat am 1. April 2022 neue Richtlinien für den Radverkehr (RVS) verkündet, wodurch Radanlagen zukünftig sicherer sein sollen. Besonderes Augenmerk wurde dabei nicht nur auf die klassischen Radfahrenden gelegt, sondern auch auf die neuen, zukunftsorientierten Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, E-Bikes und Lastenräder, die das Verkehrsbild unübersehbar prägen. 

Wir von G&L Rechtsanwälte bringen hier für Sie die wichtigsten Neuerungen im Radverkehr 2022 im Überblick.

Unfallstatistiken zeigen, dass die Zahl der verunglückten Radfahrenden im Zeitraum 2012 – 2020 um 42% angestiegen ist. Gemäß der Verkehrsunfallstatistik ereigneten sich 2020 9.187 Radunfälle mit 9.308 Verletzten und 40 tödlich verunglückten Radfahrenden. Im letzten Jahr waren es sogar 48 Radfahrende, die tödlich verunglückten – jeder zweite sei dabei mit einem E-Bike gefahren.

Diese Unfallstatistiken und der Fakt das die Wahrscheinlichkeit hierzulande mit dem Rad zu verunglücken doppelt so hoch ist als in Norwegen, Dänemark, Deutschland und Schweden zeigt den dringenden Handlungsbedarf zwecks neuer Richtlinien im Radverkehr und der Radverkehrsplanung.

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1. Radstreifen sollen breiter und sicherer für den Radverkehr werden

Die Nachfrage zur individuellen aber zugleich nachhaltigen Fortbewegung steigt immer weiter. Die neue Forstbewegungsart per E-Bikes, E-Scooter oder den elektrisch unterstützten Lastenräder bringen aber nicht nur Vorteile mit sich, da diese im Gegensatz zu klassischen Fahrrädern durch die erhöhte Geschwindigkeit längere Bremswege habe und größere Kurvenradien benötigen. Aus diesem Grund soll die Radverkehrsanlage neben längsparkenden Autos breiter (vom 1,5m auf 2m) gestaltet werden. Mehr Sicherheit soll ebenfalls durch sogenannte "Sharrows" (Bodenmarkierungen = Pfeilsymbol + Fahrradsymbol) geben werden. Diese sollen auf der Fahrbahn den Radverkehr besonders betonen und für Radfahrenden als Vorgabe dienen. (Wichtig zu wissen ist allerdings das Sharrows kein Ersatz für eine Radfahranlage oder für eine Wegweisung sind.)

Infolgedessen soll die Problematik des gefährlichen "Dooring" (unachtsam geöffnete Autotüren, die zum Unfall führen) und zu knappes Überholen durch Kfz-Fahrer weiter verhindert werden. Des Weiteren empfiehlt die RVS die Sichtweisen für Autofahrer bei Radfahrerüberfahrten bzw. Kreuzungsbereichen zu vergrößern damit Radfahrer ausreichend von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden. Für die Umsetzung sollen sogenannte "Bike-Boxen" angewandt werden, die verhindern sollen, dass Pkws oder Lkws beim Abbiegen Radfahrer im toten Winkel übersehen.

2. Individualisierte Ampelschaltung für Radverkehr

Eine weitere Handlungsmöglichkeit, um die Unfallhäufigkeit zu senken könnte auch der Ausbau der Phasentrennung an Kreuzungen sein. Eine Idee ist das es zuerst eine Grünphase für rechts abbiegende Autofahrer und dann für Radfahrer und Fußgänger gibt. Dies hätte allerdings auch eine längere Umlaufzeit, aber gleichzeitig ein großes Plus an Sicherheit.

3. Verbindung bzw. Trennung zwischen Radverkehr und Kfz-Verkehr

In 30er-Zonen, wo der Verkehr langsam fließt, soll der Radfahrer mit dem Kfz-Verkehr gemeinsam (Mischverkehr) geführt werden. Begründung hierfür ist, dass die Geschwindigkeiten zusammenpassen, was zwischen Radfahrern und Fußgänger nicht der Fall ist. Im Gegensatz dazu soll in Bereichen mit höheren Kfz-Geschwindigkeiten und großem Verkehrsaufkommen eigene Radfahranlagen errichtet werden.

4. Radschnellverbindungen

In die Rangfolge der Radverkehrsnetze sowie in die Ausstattungskriterien für deren Ausgestaltung sollen Radschnellverbindungen aufgenommen werden. Radschnellverbindungen sind für den Radverkehr bestimmte Routen, die über größere Entfernungen wichtige Quell- und Zielbereiche verbinden und durchgängig höchste Qualitätsmerkmale aufweisen müssen. Diese Verbindungen sind für den Radverkehr von dem Kfz-Verkehr und vom Fußgängerverkehr getrennt zu führen.  Die Voraussetzungen für die Auswahl von Radfahranlagen wurden ebenfalls angepasst. Kriterien sind nun in erste Linie von der Hierarchie der Radroute, den Kfz-Geschwindigkeiten und den Kfz-Verkehrsstärken abhängig. Künftig soll bei der Neuplanung auch das Bedarfskriterium abgeschätzt werden und gleichzeitig gilt der Grundsatz: Radverkehrsplanung ist auch Angebotsplanung.

5. Keine rechtliche Verpflichtung

Wichtig hervorzuheben ist, dass die RVS lediglich ein Planungsinstrument für die Anlage von Radverkehrsanlagen ist, allerdings keine verbindliche Rechtsvorschrift darstellt. Das heißt, es besteht keine rechtliche Verpflichtung die neuen Richtlinien zu übernehmen aber z.B. auch die Stadt Graz versucht bei Neuanlagen - wenn möglich - alte Anlagen auf die neuen Standards umzubauen.

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Unsere Ansprechpartner zu diesem Thema

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt

Mag. Wilfried Niedermüller

Rechtsanwalt