Angeklagte werden in der Hauptverhandlung vom vorsitzenden Richter oft mit den einleitenden Worten „das Geständnis ist der wichtigste Milderungsgrund“ belehrt. Unsere Strafverteidiger warnen davor, dass das Geständnis in der Praxis jedoch auch der wichtigste Verurteilungsgrund ist. Weder im Ermittlungsverfahren noch in der Hauptverhandlung sollten voreilige oder überschießende Geständnisse abgelegt werden. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen gebrauch und klären Sie mit uns Ihre Ausgangslage ab. Wir stellen umgehend einen Antrag auf Akteneinsicht und sichten sämtliches belastendes und auch entlastendes Aktenmaterial.
Wir verteidigen seit Jahren in sämtlichen gerichtlichen Strafsachen dazu zählen bspw. Gewaltdelikte, Suchtmittestrafrecht, Sexualdelikte und Vermögensdelikte. Als Strafverteidiger begleiten wir Sie durch das ganze Strafverfahren. Wir vertreten Sie bei der Einvernahme durch die Polizei, bei der Bekämpfung der Untersuchungshaft, verteidigen Sie in der Hauptverhandlung und notfalls vertreten wir Sie auch im Rechtsmittelverfahren.
Unsere berufliche Verschwiegenheitspflicht, die dem Beichtgeheimnis gleichgestellt ist, ermöglicht es Ihnen sich Ihrem Strafverteidiger anzuvertrauen, egal wie schlimm das Verbrechen auch sein mag. Denn „das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.