Rückforderung des Arzthonorars aufgrund eines Aufklärungsfehlers
Im Lauf eines Jahres setzte der beklagte Zahnarzt der klagenden Patientin mehrere Zahnimplantate im Oberkieferbereich ein. Die Behandlung erfolgte korrekt. Die Klägerin bezahlte dafür Honorare in Höhe von insgesamt ca 37.000 €.