Verwirkung des nachehelichen Ehegattenunterhalts
Der Ehemann hat die Scheidung durchgefochten, das alleinige Verschulden wurde zu Lasten des Mannes ausgesprochen und nun muss er im schlimmsten Fall ein Leben lang 33 Prozent seiner Nettoeinkünfte an die Exfrau bezahlen. Auch die Phrase „bis der Tot euch scheidet“ ist nicht ganz richtig. Denn auch die Erben des geschiedenen Ehemannes können gegenüber der Exfrau noch unterhaltspflichtig werden. Was tun? Kann der Anwalt helfen?