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Ende der Maklerprovision für Mieter ab 2023

Categories: Mietrecht, Vertragsrecht|Tags: , , , , , , , , , , , , , , |

Ab 2023 gilt eine neue Regelung für die Maklerprovision. Diese hat zur Folge, dass beim Abschluss eines Mietvertrags derjenige die Maklerprovision zu tragen hat, der einen Makler beauftragt. Die Novelle soll spätestens Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten.