Nachehelicher Unterhalt
Der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung ist vom Ehegattenunterhalt während der aufrechten Ehe zu unterscheiden. Die Anspruchsberechtigung selbst und die Höhe des nachehelichen Unterhalts beruhen auf höchstgerichtlicher Rechtsprechung und sind für Mandanten ohne anwaltliche Beratung — auch aufgrund der komplexen Berechnungsformen — nicht immer vorhersehbar.