Betrogene Ehefrau bekommt € 7.843 Schadenersatz von der Geliebten des Ehemannes
Das Höchstgericht (4Ob100/15g) sprach der betrogenen Ehefrau den Ersatz der Detektivkosten in der Höhe von insgesamt € 7.843,69 als Schadenersatz zu. Das pikante an dieser Entscheidung ist, dass die Ehefrau diese Kosten von der Affäre des Ehemannes begehrte.