Warum habe ich ein rechtskräftiges Urteil gegen ein Onlinecasino, aber kein Geld erhalten?
Rechtskräftige Urteile müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden, andernfalls droht eine Exekution. Das Onlinecasino hätte Ihr Urteil daher bereits begleichen müssen. Würden die beklagten Onlinecasinos ihren Unternehmenssitz oder Vermögen (z. B. ein Bankkonto) in Österreich haben, könnten wir beim österreichischen Gericht einen Exekutionsantrag stellen. Das Vermögen würde dann vom Gericht gepfändet werden.
Da jedoch die meisten notorischen Nichtzahler (wie Mr. Green, 888, William Hill, Pokerstars, N1 etc.) ihren Sitz in Malta haben, haben wir mehr als 200 Musterexekutionsanträge vor maltesischen Gerichten eingebracht. Seit über drei Jahren laufen diese Verfahren mit teilweise über zehn Verhandlungstagen, ein erstinstanzliches Urteil aus Malta steht jedoch noch aus. Die maltesischen Casinos argumentieren, dass die Vollstreckung österreichischer Urteile in Malta die öffentliche Ordnung gefährden würde, da das Onlinecasinogeschäft etwa 12 % des Bruttoinlandsprodukts Maltas ausmacht. Vereinfacht lautet ihre Argumentation, dass Malta laut Verfassung die heimische Wirtschaft schützen müsse. Daraus leitet Malta ab, dass maltesisches Verfassungsrecht Vorrang vor EU-Recht habe und daher Urteile aus Österreich und Deutschland nicht anerkannt werden müssten.
Im Frühjahr 2023 hat Malta sogar ein Gesetz erlassen – in den Medien als „Bill 55“ bekannt –, wonach Urteile aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegen in Malta lizenzierte Glücksspielunternehmen in Malta nicht vollstreckt werden dürfen.
Sowohl „Bill 55“ als auch die Argumentation der Casinos verstoßen jedoch eindeutig gegen EU-Recht.
Welche Gegenmaßnahmen haben wir eingeleitet, und wie sieht der Zeitplan aus?
1. EuGH C-683/24
Dieses Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist derzeit unsere stärkste Waffe. Das Handelsgericht Wien hat den EuGH um Klärung gebeten, ob „Bill 55“ gegen EU-Recht verstößt. Aufgrund der detaillierten Fragen – die der EuGH in Kürze veröffentlicht – erhoffen wir uns eine klare Entscheidung. Maltesische Gerichte wären an das Urteil des EuGH gebunden.
Geschätzte Dauer
EuGH-Verfahren dauern im Schnitt 18 Monate. Das Verfahren wurde am 16. Oktober 2024 eingereicht. Mit einem Urteil ist Ende 2025 oder im Frühjahr 2026 zu rechnen.
Nach etwa 12 Monaten wird ein Gutachten des Generalanwalts veröffentlicht, das in 95 % der Fälle die spätere Entscheidung des EuGH vorwegnimmt.
Erfolgsaussichten:
Sehr hoch. Der EuGH hat bereits entschieden, dass wirtschaftliche Interessen eines Staates niemals die öffentliche Ordnung rechtfertigen dürfen.
2. EuGH C-198/24
In diesem Verfahren geht es darum, ob „Bill 55“ eine Rechtfertigung für die europäische Kontopfändung ist. Konkret wird versucht, ein maltesisches Bankkonto von Mr. Green aufgrund eines österreichischen Gerichtsbeschlusses einzufrieren. Die Frage der Europarechtswidrigkeit von „Bill 55“ ist Teil der Begründung, steht jedoch nicht im Mittelpunkt.
Geschätzte Dauer
Analog zu C-683/24. Das Verfahren wurde am 12. März 2024 eingereicht.
Erfolgsaussichten:
Es besteht eine Chance von 30–40 %, dass der EuGH hier grundlegende Aussagen zu „Bill 55“ trifft.
3. EuGH C-77/24
In der Rechtssache „Wunner“ geht es um die Frage, wo der Schaden bei Onlineglücksspielverlusten eintritt: in Österreich auf dem Bankkonto des Spielers oder in Malta auf dem Spielerkonto? Diese Frage ist für internationale Zuständigkeiten und das anwendbare Recht entscheidend. Sollte der Schadensort Österreich sein, könnten österreichische Gerichte unter Anwendung österreichischen Rechts über die Fälle entscheiden.
Geschätzte Dauer
Das Verfahren wurde am 1. Februar 2024 eingereicht. Eine mündliche Verhandlung findet am 5. Februar 2025 statt. Ein Urteil wird für Sommer/Herbst 2025 erwartet.
Erfolgsaussichten:
50/50.
Neue Bundesregierung der Republik Österreich
Ein zentraler Konflikt zwischen Malta und Österreich ist das österreichische Glücksspielmonopol. Im September 2027 läuft die Onlineglücksspiellizenz aus. Sowohl die ÖVP als auch die FPÖ haben sich in der Vergangenheit für die Öffnung des Marktes ausgesprochen. Anbieter wie Mr. Green und Pokerstars drängen seit Jahren darauf, eine österreichische Lizenz zu erhalten. Sollte das Monopol fallen und sich die beklagten Onlinecasinos um eine Österreichische Lizenz bewerben, wären die Anbieter verpflichtet, ihre Urteile zu begleichen, da die Zuverlässigkeitsprüfung dies voraussetzt.
Zeitplan:
Entscheidungen zur Marktöffnung werden voraussichtlich im Jahr 2025 getroffen.
Erfolgsaussichten:
Sehr hoch. Es ist unwahrscheinlich, dass Anbieter ohne Begleichung ihrer Urteile die Zuverlässigkeitsprüfung bestehen.
Wir arbeiten intensiv an weiteren Maßnahmen, um die Onlinecasinos zur Zahlung zu bewegen, können diese jedoch derzeit nicht veröffentlichen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesem Überblick unsere Einschätzung nähergebracht zu haben.
Das Verfahren wurde am 1. Februar 2024 eingereicht. Eine mündliche Verhandlung findet am 5. Februar 2025 statt. Ein Urteil wird für Sommer/Herbst 2025 erwartet.
Dein Vorteile mit uns an deiner Seite:

Das G&L Führungsteam (v.l.n.r.): Mag. Jakob Leinsmer, Mag. Michael Gottgeisl
Starten wir gemeinsam.
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Gemeinsam mit unserem Prozessfinanzierungspartner organisieren wir Ihre Verlust-Rückforderung. Das bedeutet: Sie brauchen selbst kein Honorar zu bezahlen (das macht der Prozessfinanzierer für Sie), müssen im Gegenzug aber im Erfolgsfall einen Teil des zurückgeholten Geldes an den Prozessfinanzierer abgeben.
Häufige Fragen FAQ
Wieso kann ich meine Online Casinoverluste zurückfordern?
Um in Österreich Onlineglücksspiel anzubieten, bedarf es einer Konzession gemäß dem österreichischen Glücksspielgesetz. Derzeit gibt es nur einen Anbieter, welcher über eine legale Glücksspiellizenz verfügt, www.win2day.at. Alle anderen Anbieter verfügen meist über eine Glücksspiellizenz in der Europäischen Union, zumeist eine Lizenz aus Malta. Reicht das nicht aus?
Alle Konkurrenten von Win2day haben sich jahrelang auf europäisches Recht – insbesondere auf die Dienstleistungsfreiheit berufen – und am Markt mit einer maltesischen Glücksspiellizenz agiert. Die meisten Experten gaben ihnen recht, bis der Europäische Gerichtshof in einer überraschenden Entscheidung Glücksspielmonopole unter gewissen Voraussetzungen für zulässig erklärt hat. Im Kern geht es darum, dass der Monopolist den Spielerschutz achtet.
Der Oberste Gerichtshof hat die Möglichkeit im Jahr 2017 aufgenommen, um das österreichische Glücksspielmonopol zu bestätigen. Konkret hat er bestätigt, dass beim legalen österreichischen Monopolanbieter – Win2day – alle Voraussetzungen, welche vom Europäischen Gerichtshof vorgegeben wurden, vorliegen. Zudem hat er bestätigt, dass alle Glücksspielverluste (darunter fallen keine Sportwetten), die nicht bei Win2day entstanden sind, zurückgefordert werden können. Da die Glücksspielverluste aus dem Titel des Schadenersatzes und des Bereicherungsrechts geltend gemacht werden können, sind Glücksspielverluste 30 Jahre rückforderbar. Zusätzlich zu Ihren Verlusten können Sie gesetzliche Zinsen in der Höhe von 4 % p.A. geltend machen, eine bessere Verzinsung haben Sie in den letzten Jahren bei fast keiner Sparform bekommen.

Doch Gerichtsverfahren sind immer mit einem Restrisiko und hohen Kosten verbunden. Deshalb arbeiten wir mit verschiedenen Prozessfinanzierer zusammen, die Ihnen das Verfahren gegen eine prozentuelle Beteiligung im Erfolgsfall finanzieren und Ihnen somit das Prozessrisiko abnehmen.
Sollten Sie online Glücksspielverluste (keine Sportwetten) bei einem anderen Anbieter außer Win2day haben, vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Sollten Sie sich das Anwaltshonorar nicht leisten können, klären wir Sie über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung auf.
