Richtwert ab April 22
Mit Wirkung vom 1. April 2022 haben sich die Richtwerte um 5,85% erhöht, nachdem deren Anhebung im Jahr 2021 durch das mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) um ein Jahr ausgesetzt wurde. Ebenso kam es zu einer Anhebung der Kategoriebeträge um 5,5%.