Richtwert ab April 22

2024-06-04T12:51:06+02:00Categories: Mietrecht, Vertragsrecht|Tags: , , , , , , , , , , , , , |

Mit Wirkung vom 1. April 2022 haben sich die Richtwerte um 5,85% erhöht, nachdem deren Anhebung im Jahr 2021 durch das mietrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) um ein Jahr ausgesetzt wurde. Ebenso kam es zu einer Anhebung der Kategoriebeträge um 5,5%.