Strafbarkeit von Cyber-Mobbing
Seit 01.01.2016 ist der Tatbestand der fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB), umgangssprachlich als „Cyber-Mobbing“ bekannt, in Kraft. Der erfahrene Strafverteidiger Dr. Karim Weber berichtet, dass sich strafbar macht, wer folgende Punkte erfüllt...