Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen und dies völlig unverschuldet. Egal ob als Autofahrer, Fußgänger oder Mit- bzw. Beifahrer, Verkehrsunfälle haben in der Regel zur Folge, dass den Beteiligten Sach- und Personenschäden entstehen. Besonders ärgerlich ist es natürlich wenn in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Ansprüche ablehnt – und dies obwohl Sie kein Verschulden trifft.
Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Sachschadenersatzansprüchen wie Reparaturkosten, Abschleppkosten, Standgebühren, etc. ebenso wie bei der Geltendmachung von Schmerzengeld für erlittene Leiden, Heilungskosten und sonstigen Ausgaben in Verbindung mit dem Heilungsprozess.
→ Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzengeld
→ Prozessführung nach Verkehrsunfall
Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.