Verkehrsrecht

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recht

Person ist dabei, eine überdimensionale Verkehrsampel zu verschieben

Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen und dies völlig unverschuldet. Egal ob als Autofahrer, Fußgänger oder Mit- bzw. Beifahrer, Verkehrsunfälle haben in der Regel zur Folge, dass den Beteiligten Sach- und Personenschäden entstehen. Besonders ärgerlich ist es natürlich wenn in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Ansprüche ablehnt – und dies obwohl Sie kein Verschulden trifft.

Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Sachschadenersatzansprüchen wie Reparaturkosten, Abschleppkosten, Standgebühren, etc. ebenso wie bei der Geltendmachung von Schmerzengeld für erlittene Leiden, Heilungskosten und sonstigen Ausgaben in Verbindung mit dem Heilungsprozess.

→ Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzengeld
→ Prozessführung nach Verkehrsunfall

Vereinbaren Sie ein ausführliches Erstgespräch, um sicherzustellen, dass wir Ihr Anliegen gemeinsam bestmöglich behandeln und Ihnen zum gewünschten Ergebnis verhelfen.

Unsere Experten in diesem Rechtsgebiet

Mag. Michael Gottgeisl

Rechtsanwalt

Fremdsprachen: Englisch, Ungarisch

Spezialisierungen: Liegenschaftsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht

Veröffentlichte Beiträge

Mag. Wilfried Niedermüller

Rechtsanwalt

Fremdsprachen: Englisch

Spezialisierungen: allg. Zivilrecht, Verkehrsrecht

Blogbeiträge zu Verkehrsrecht

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    Die Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr hat am 1. April 2022 neue Richtlinien für den Radverkehr verkündet. Besonderes Augenmerk wurde dabei nicht nur auf die klassischen Radfahrenden gelegt, sondern auch auf die neuen, zukunftsorientierten Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, E-Bikes und Lastenräder, die das Verkehrsbild unübersehbar prägen ...

  • Sturz im Bus. Haftet der Busfahrer?

    Die rüstige 75jährige stieg an der Haltestelle in einen Linienbus ein. sie wollte einen Sitzplatz im vorderen Bereich einnehmen. Deshalb lockerte sie ihren Haltegriff mit der linken Hand an einer Stange etwas und wollte gerade mit der rechten Hand zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen. In diesem Moment bremste der Bus. Die Dame stürzte und verletzte sich. Der Anwalt der Seniorin klagte darauf den Busfahrer und die Verkehrsbetriebe.

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    Eigentlich sind Kinder nicht deliktsfähig. Erst mit 14 haftet man für verursachte Schäden. Doch das gilt nicht immer. Das musste ein zehnjähriger Junge in Salzburg feststellen. Er fuhr mit dem Rad einen Mann nieder. Der Mann klagte auf Schadenersatz. Der Volksschüler muss ein Viertel des Schadens bezahlen.

  • Autounfall. Was tun?

    Nach einem Unfall sollten Sie unbedingt Fotos von der Unfallszene anfertigen. Das erleichtert in einem späteren Verfahren das Feststellen der Schuldfrage. Auch die Abwicklung mit der Versicherung erfolgt rascher, wenn die Beweise gesichert sind...