Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft in der Praxis U-Haft genannt, ist eine vorläufige Haft, die reine Sicherungszwecke verfolgt. Doch wie läuft die U-Haft in der Praxis ab? Spätestens dann muss der Beschuldigte dem Gericht vorgeführt werden, das dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft verhängen kann.